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Ausführung einzelner Gewerke eines EFH

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  •  marvito
10.10. - 12.10.2016
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Hallo alle zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Ausführung einzelner Gewerke beim Kauf eines EFH innerhalb eines Projekts mit mehreren Häusern. (Bau via Generalunternehmer).
Haus wurde als Gesamtpaket, sprich Grund + Haus schlüsselfertig erworben.

Soweit ich mich entsinne muss hier ja alles nach Ö-Norm durchgeführt werden.
Nun hat der GU, der gleichezitig eine Baufirma besitzt, scheinbar leichte finanzielle Sorgen oder ähnliches und hat begonnen nun einiges in Eigenregie (sprich er und irgendeine (ungelernte) Hilfskraft) durchzuführen. So hat er seine Hilfskraft nun ausmalen lassen und er selbst hat begonnen Fliesen zu verlegen.
Ich bin darüber etwas verblüfft, da das für mich reines Pfuschen ist, da ja von ungelernten Personen durchgeführt. Für mich war es halt immer Wand malen = Maler, Fliesen legen = Bodenleger, da ja nicht jeder alles kann, aber vielleicht ist das die viel zitierte rosarote Brille emoji

Lange Rede kurzer Sinn: Ist dies überhaupt rechtens diese Gewerke so auszuführen? Leider hab ich dazu nicht wirklich was gefunden und die Ö-Normen zu durchsuchen ist bei einer nicht freien DB auch etwas schwer.
Vielleicht kann hier ja jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich sag aug jeden Fall schon einmal "Danke" an alle die diesen Thread angeklickt haben.

Martin.

  •  Richard3007
10.10.2016  (#1)
Pfuhh das ist eine gute Frage. Ich kann dir nur meine persönliche Meinung wiedergeben. Die von dir beschriebenen Gewerke sind typische Eigenleistungsgewerke. Wenn es speziell ums ausmalen geht, eine glatte Oberfläche existiert, die Stöße genetzt sind, kann er nicht viel falsch machen. In den ichsen und achsen wirst du deine Risse haben, das ist bei jedem Neubau so.
Wenn er die Fliesenlegerarbeiten ordentlich herstellt, na warum denn nicht? Fotografier einfach seine Materialien und die Arbeitsschritte. Nassräume gehören zb. vorher abgedichtet.

Du hast ein Schlüsselfertiges Objekt bestellt, er stellt es dir hin. Ich weiß aber nicht ob er als Errichter solche Arbeiten als Eigenleistung durchführen darf.

Vielleicht haben Ihn seine SUBs nur hängen lassen, schnellen, guten und günstigen Ersatz zu finden. Ist ja fast unmöglich.

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  •  Maarch
10.10.2016  (#2)
Hi marvito,

ich kenn mich in dem Zusammenhang leider auch gar nicht aus, aber du könntest einfach mal versuchen bei den jeweiligen Innungen anzurufen und nachzufragen. Die sind gewöhnlich sehr interessiert daran, dass ihre jeweiligen Arbeitsbereiche fachmännisch ausgeführt werden.

Und: neben der Ö-Norm-Sache und ordnungsgemäßen Ausführung, würd ich mir an deiner Stelle gleich mal beim KSV oder Ähnlichem Bonitätsauskünfte über den GU einholen. Nur damit du von vornherein gleich fix weißt, ob das mit den finanziellen Sorgen stimmt. Weil wenn der Insolvenz anmelden muss, dann bringt dir bei fehlerhaften Ausführungen (egal ob ungelernte Hilfskräfte oder gelernte Fachkräfte) die Ö-Norm oder die Tatsache, dass du eigentlich im Recht wärst, leider nichts mehr...

Alles Gute damit!!

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  •  ap99
12.10.2016  (#3)
Hi Martin,

geregelt ist das nicht in Normen, sondern in der "Gewerbeordnung" (für jeden zugänglich ... einfach googeln), "was" "wer" im Rahmen seiner Befugnis ausführen darf. Wenn der GU Baumeister ist, darf er einiges selber ausführen. Er kann auch noch zusätzliche Gewerbeberechtigungen haben (er könnte z.B. gewerberechtliche Geschäftsführer anderer Gewerke angestellt haben) --> Die Befugnisse sind auf den WKO-Seiten zu finden, wenn man den exakten Firmennamen sucht. (Ergänzend: Details zu Geschäftsführern kannst du im Firmenbuch finden)

sg lois

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