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Aufteilung im Trennungsfall

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  •  Bienchen
17.6. - 18.6.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo liebe Häuslbauer,

ich brauche euren Rat da wir die ganze Angelegenheit so fair wie möglich gestalten möchten.
kurz ein paar Eckdaten:
Bauvorhaben inkl. Grundstück 550.000 EUR - 600.000 EUR

von meiner Seite kommen 220.000 EUR die ich bereits habe
von der Seite meines Partners kommt nichts.
Kredithöhe 380.000 EUR (1% Fixzins auf 25 Jahre, da Mitarbeiterkonditionen)

Nun möchte ich im Trennungsfall natürlich nicht das ich meinem Partner den Part ausbezahlen muss den ich eingebracht habe.

Könntet ihr mir bitte folgendes Szenario weiterführen:
Nach 15 Jahre, unverheiratet, 2 Kinder trennen wir uns, das Haus wird mit Grund auf einen Wert von 450.000 geschätzt. Wirbeide haben wir für den Kredit jeweils 50/50 bezahlt. Für die Nebenkosten und Lebenserhatlunsgkosten hat mein Partner mehr bezahlt da ich in Karenz war und noch nicht vollzeit arbeiten gehe.

Nach 15 Jahren, verheiratet, 2 Kinder trennen wir uns, ansonst Rest beschrieben wie oben.

Muss man die Aufteilung bereits im Kaufvertrag  für das Grundstück demtensprechend vermeken oder soll man ein gesondertes Schreiben aufsetzen? Sind gerade dabei diesen durchzugehen.

vielen Dank im Voraus!
LG Bienchen

  •  Landei
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#1)
Uns wurde vom Notar empfohlen einen Partnerschaftsvertrag zu machen solange man noch nicht verheiratet ist. In diesem Vertrag ist alles geregelt wie ihr das wollt und vom Notar rechtskräftig bestätigt/beglaubigt.

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  •  LiConsult
17.6.2019  (#2)
Hallo Bienchen,
also am besten sind solche Szenarien unter gemeinsamer anwaltlicher/notarieller Begleitung zu besprechen und verschriftlicht abzuschliessen. Ob das jetzt im Rahmen eines Sideletters zum Kaufvertrag oder im Kaufvertrag selbst, ist ebenfalls Thema einer fundierten juristischen Beratung. Möglicherweise ergeben sich hierzu auch zusätzliche Fragen/Aspekte, die im Trennungsfall entscheidend sind.

Gratulation im Übrigen zu den Konditionen! Die Mitarbeiter sind deinem Arbeitgeber anscheinend viel wert. Schau im ESIS aber bitte auch nach, wie die Kondition im Falle eines vor Ende der Kreditlaufzeit durchgeführten Arbeitgeberwechsels aussieht.
lg
Thomas

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#3)
das thema wurde hier schon auf und ab diskutiert, es gibt verschiedene Möglichkeiten, am besten suchfunktion und mal durchlesen
.
ich bin ein fan von eigentumsanteilen weil so trägt man das Risiko und Chancen gemeinsam, genauso muss man sich bei Kindern bzw Kinderbetreuungszeiten Einkommensverlust keine Gedanken machen wie fair die Vereinbarung ist, die unterschiedlichen Startpunkte berücksichtigen und von da weg "gemeinsames Einkommen", wer wieviel Geld nach hause bringt oder die Kinder erzieht spielt keine Rolle bei dem Konzept
.
bei dir wäre es etwa 600k Projekt
- du 200k Eigenkapital
- du 200k Kredit
- partner  200k Kredit
=
2/3 zu 1/3 im Grundbuch, aber sonst sich beraten lassen, lesen was es sonst noch gibt, miteinander reden was man machen will
.
aber wie angedeutet eine eindeutige Regelung wo keiner was zu gewinnen oder verlieren hat ist von Vorteil wenn dann Kinder da sind, das wird hässlich wenn einer vom anderen abhängig ist und die Kinder baden das schnell aus

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  •  supernova
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#4)
Die Aufteilung ist eine Sache, die andere ist, was danach im Idealfall mit dem Haus passieren soll. Würdet ihr es beide wollen? Nur einer von euch oder keiner?
Ich glaube, dass ich einem gemeinsamen Haus nach einer Trennung eher nicht bleiben wollen würde. Und wenn der Ex dann (irgendwann) die Next dort einquartieren würde, würde mir auch nicht gefallen. 

Insofern wäre mein bevorzugtes Szenario ein Verkauf. 

Solche Dinge würde ich auch besprechen/regeln. (Was dann mit dem Haus passieren soll, halte ich potentiell für konfliktträchtiger als das rein Finanzielle.)

Außerdem würde ich unterschiedliche Zeiträume für die potentielle Trennung in Betracht ziehen. Nach 15 Jahren (wenn schon viel zurückgezahlt ist) ist es eventuell einfacher zu lösen als wenn die Beziehung recht bald crashen sollte.


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  •  Bienchen
18.6.2019  (#5)
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Wir werden im Grundbuch eintragen lassen dass die Aufteilung 70:30 ist.

Ein Verkauf des Hauses kommt eig. nicht mehr in Frage solange wir uns nicht gleich innerhalb der nächsten 5-8 Jahre trennen :) was ich natürlich nicht glaube

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