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Aufschließungskosten

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  •  Christoph2
28.8. - 30.8.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Liebes Forum,
eine zweite Frage hätte ich. Eine EZ mit 2 Grundstücken soll erworben oder getauscht werden. Wäre in diesem Fall dann bei Bauführung eine Auflschließungsabgabe an die Gemeinde für beide Grundstücke zu zahlen oder nur für 1 Grundstück sofern nur auf einem gebaut wird? GstNr 1 hat 720m2 und GstNr 2 hat 704m2. Oder ist für insgesamt 1424m2 Aufschließung zu bezahlen? 
Danke für die Info.
lG
Christoph


  •  Marylu
  •   Bronze-Award
28.8.2020  (#1)
Welches Bundesland?
Ist Bauzwang drauf?

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  •  Christoph2
28.8.2020  (#2)
Hallo. Grundstücke liegen in NÖ. Nein es ist kein Bauzwang drauf. 

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
29.8.2020  (#3)
Wenn du die Grundstücke nicht zusammenlegen willst, nur 1 Grundstück bebaust und die Abstände zu der Grundgrenze einhältst, würde ich keinen Grund sehen für beide Grundstücke Aufschließungskosten zu bezahlen. Ich bin aber kein Profi. Was sagt die Gemeinde dazu?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2020  (#4)
Deine Frage ist eigentlich klar und eindeutig gestellt und somit gibts auch eine klare und eindeutige Antwort: Du musst nur für jenes Grundstück Aufschließungsabgabe zahlen, auf welchem du baust.

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