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Aufschließungsgebühre NÖ bei Ausbau

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  •  Beenii
11.7. - 17.7.2023
2 Antworten 2
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Hallo!
Ich bin gerade aus den Schuhen gekippt, als ich von der Gemeinde (NÖ) erfahren habe, dass sie für einen 40qm Dachaufbau nicht nur Errichtungsgebühren, sondern auch 7200€ Aufschließungsgebühren einheben. Ich dachte Aufschließungsgebühren sind nur einmalig fällig. Das Haus steht seit 20 Jahren, das Abwasser wird in das bestehende System eingeleitet. Es muss also Null an Infrastruktur geschaffen werden. Kann das so stimmen? Das steht ja in keinem Verhältnis.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2023  (#1)
Ich vermute zu wissen worum es da geht, was der Grund für diese Vorschreibung ist und dass die Vorschreibung auch hinsichtlich ihrer Höhe korrekt ist.

Um aber genau und korrekt antworten bzw. es erklären zu können, musst allerdings zuvor DU korrekte und vollständige Infos liefern.
Vermutlich hast du einen Bescheid bekommen, oder?? Da steht dann ja drin, warum du was zu bezahlen hast, wie sich das konkret berechnet und was die gesetzlichen Grundlagen dafür sind.
Also gibt uns mal diese Info (am besten mit einer Kopie des Bescheides), dann wissen wir was hier genau der maßgebliche Sachverhalt ist.

Ich vermute mal, dass es sich um eine ERGÄNZUNGSABGABE zur Aufschließungsabgabe handelt?
Das hat NICHTS mit "Abwasser zu tun!!
Und: Was sind "Errichtungsgebühren"???

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.7.2023  (#2)
Hallo @Beenii!
Warum stellst du eigentlich diese Frage hier rein, wenn dich dann eine Antwort/Erklärung gar nicht interessiert?

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