« Baurecht  |

Aufschließungsabgabe NÖ - Bauplatzfläche?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  JoDole29
19.2. - 20.2.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Berechnung der Aufschließungskosten in Niederösterreich und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.
Die Aufschließungskosten berechnen sich wie folgt:

Produkt von Berechnungslänge [=Quadratwurzel der Bauplatzfläche]
MAL
dem Bauklassenkoeffizienten der zulässigen Bebauungshöhe oder Geschoßflächenzahl
MAL
dem jeweils gültigen Einheitssatz.

In unserem Fall ist das Grundstück 1600m2 groß und der Einheitssatz liegt bei 720,-.
Der Bauklassenkoeff. liegt bei 2.
Bedeutet: 40 x 2 x 720 = € 57.600

Jetzt meine Frage dazu:
Wo kann man nachlesen, wie die Bauplatzfläche berechnet wird? Konkret frage ich mich, ob man hier die Fläche von Bauwichen rausrechnet?

Ich habe noch keinen Bescheid, möchte mich aber gedanklich vorbereiten.
Gemeinde sagt das wird berechnet und sie können das vorab nicht sagen. Na toll...

DANKE

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2023  (#1)
Zur Bauplatzfläche zählen alle Flächen des Grundstücks, welche als Bauland gewidmet sind. Auch die Flächen im Bauwich sind als Bauland gewidmet und zählen somit zur Bauplatzfläche.
Das ist klar und eindeutig.
Du hast allerdings in deiner Rechnung einen anderen Fehler:
Der Bauklassenkoeffizient für Bauklasse II ist 1,25 (und nicht 2).
Somit sieht die Rechung wie folgt aus:
40 x 1,25 x 720 = € 36.000.-

1
  •  JoDole29
19.2.2023  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Der Bauklassenkoeffizient für Bauklasse II ist 1,25 (und nicht 2).


Danke für die rasche Antwort.
Wie kommst du drauf, dass wir Bauklasse 2 sind?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2023  (#3)
Ups..da hab ich zu oberflächlich drübergelesen. Hab statt Bauklassenkoeffizient Bauklasse gelesen.....mein Fehler.

Bauklasse V (= Bauklassenkeoffizient 2) is halt nicht so alltäglich.....oder handelt es sich um ein Bauland-Industriegebiet ohne Bauklassenfestlegung ......oder Geschoßflächenzahl 1,5??

1


  •  peterT1
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#4)
Auszug aus der NÖ Bauordnung 2014:
§ 11 Bauplatz
(der NÖ Bauordnung 2014, nur Teile aus der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] kopiert) 
(1) Bauplatz ist ein Grundstück im Bauland, das ...
(4) Wenn ein Grundstück nur zum Teil als Bauland gewidmet ist, darf nur der als Bauland gewidmete Teil – unter Angabe des Flächenausmaßes – zum Bauplatz erklärt werden.

Die Bauplatzfläche berechnet sich anhand der gewidmeten Baulandfläche des betreffenden Grundstückes. Meistens entspricht dies der Grundstücksfläche. 

Hier die komplette Bauordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: WIEN - Sparbuch mit 3000,- EUR