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Aufschließungsabgabe Niederösterreich [NÖ]

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  •  udo35
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.6. - 23.6.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Leute,

ich wende mich mit einer Frage an euch. Wir habe vor ein Einfamilienhaus am Grundstück meiner Eltern, das in Niederösterreich liegt, zu errichten. Das Grundstück ist zirka 1400m² groß und grenzt an der Hinter- und an der Vorderseite an eine Straße. Das Elternhaus steht vorne und wir würden unser Haus an die andere Straßenseite bauen, mit eigener Zufahrt usw. Unser Plan ist, dass wir das Grundstück als eine Parzelle bestehen lassen und mit den Eltern einen Baurechtsvertrag oder Nutzwertgutachten machen. Das Elternhaus wurde 1986 erbaut. Damals konnte nachgewiesen werden, dass auf diesem Grundstück schon einmal ein Haus gestanden ist und somit wurde keine Aufschließung bezahlt!
Jetzt meine Frage: Müssen wir für die gesamten 1400m² die Aufschließungsabgabe nachbezahlen oder ist nur eine Ergänzungsabgabe fällig?

LG Udo

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.6.2022  (#1)
Durch das 1986 errichtete Haus gilt das Grundstück schon bisher als "Bauplatz" und muss nicht mehr zum "Bauplatz" erklärt werden. Weiters gilt die Errichtung eines  weiteren Hauses aufgrund des bestehenden Hauses auch nicht als "erstmalige" Bebauung. Somit gibt es keinen Anlass für die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe und grundsätzlich auch nicht für eine Ergänzungsabgabe.

Allerdings mit einer Ausnahme (die bei dir zutreffen könnte):
Wenn tatsächlich noch nie eine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde und das Grundstück nur wegen der Altbebauungen als Bauplatz gilt, dann wirst du jetzt quasi als Aufzahlung von Bauklasse I auf Bauklasse II eine Ergänzungsabgabe zahlen müssen. Diese Ergänzungsabgabe würde nur dann entfallen, wenn es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt und in diesem nur die Bauklasse I festgelegt ist.

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  •  udo35
23.6.2022  (#2)
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

LG

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