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Aufschließung

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  •  Meli1993
14.3.2020 0
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Hallo! 

Mein Mann und ich haben uns im August 2019 ein Grundstück in OÖ, welches nicht aufgeschloßen ist, gekauft. Es handelt sich um eine komplett neue Siedlung, welche auch noch keine Zufahrtsstraße hat. Vom Immobilienmakler wurde uns gesagt, dass im Herbst die Schotterstraße hergestellt wird. Im Juli haben wir uns bereits mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt, die uns mitteilte, dass sie noch nach einer Firma für die Schotterstraße suchen. 

Seitens der Gemeinde ging es relativ schnell uns ein Übereinkommen zu schicken, welches die Infrastrukturkosten beinhaltet. Da es beim Bezirksgericht länger dauerte, haben wir dennoch schon den Beitrag gezahlt, obwohl wir noch nicht im Grundbuch standen. 

Kurze Übersicht: 
20.08.2019 Kaufvertragsunterfertigung Grundstück
25.09.2019 Übereinkommen Gemeinde 
Oktober 2019 Zahlung des Infrastrukturkostenbeitrages
02.12.2019 Eintrag im Grundbuch 

Im September bei einem Anruf bei der zuständigen Abteilung auf der Gemeinde hieß es dann, es wurde noch kein Beschluss erfasst, wie es mit der Schotterstraße weitergeht. 

Anruf Mitte Februar: Mittlerweile gibt es einen neuen Ansprechpartner. Die Pläne seien kurz vorm Abschluss und im Anschluss (April 2020) wird die Schotterstraße fertiggestellt. Im Mai 2020 kann begonnen werden zu bauen. 

Diese Woche dann rief unser Architekt bei der Gemeinde an, diesem wurde dann von der alten zuständigen Person mitgeteilt, dass dieser zuständig ist und es sehr unrealistisch ist, dass im April die Schotterstraße gemacht wird.

Da wir auch schon alle Firmen für den Hausbau beauftragt haben, sind wir sehr verzweifelt. Von 6 Grundstücken sind mittlerweile alle verkauft. Wir nehmen auch an, dass bei den anderen Grundstückskäufern die Gemeinde genauso schnell war und den Infrastrukturkostenbeitrag schon lange eingegordert hat. 

Gibt es hier Fristen für die Gemeinde zum Bau einer Schotterstraße bzw. zur Aufschließung der Grundstücke? 


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