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Aufschließung vom Grundstück

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  •  ChrisMB430
24.3. - 26.3.2024
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo an alle!
Ich habe mir ein Grundstück gekauft welches nicht aufgeschlossen ist.
Ich habe vor in den nächsten 5 Jahren zu bauen somit habe ich grundsätzlich noch Zeit fürs Aufschließen.
Meine Frage wäre - kann ich das Grundstück vor dem Hausbau aufschließen obwohl ich nocht nicht genau weiß wo das Haus am Grundstück positioniert ist oder muss man die genaue Position vom Haus am Grund wissen um das Grundstück aufzuschließen - mein Hintergedanke wäre, das Grundstück vorab aufzuschließen weil zwei der Nachbarn jetzt schon zum Bauen starten und ihre Grundstücke Aufschließen dadurch könnte ich ja mein Grundstück auch Aufschließen um es später nicht mehr machen zu müssen sofern das überhaupt möglich ist weil ich ja noch keine Idee/Plan habe wie/wo/wann ich mein Haus baue.

  •  babysnakes
  •   Bronze-Award
24.3.2024  (#1)
Hallihallo,
ich würd auf jeden Fall Synergien nutzen, wenn schon in der Nähe Grundstücke aufgeschlossen werden.
Strom-, Wasser-, Telefon/Internet- und Kanalanschlüsse an die Grundstücksgrenze bzw. auf das Grundstück nahe der Grundstücksgrenze legen lassen (idealerweise in einer möglichen zukünftigen Einfahrt), dann hat man danach auch noch alle Freiheiten mit der Gestaltung des Hauses bzw. der Bebauung.
Einen gscheiten Plan von der Endlage der Leitungen machen, damit man die auch dann beim Bauen gleich wieder findet.

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  •  rocko567
24.3.2024  (#2)
zunächst gratuliere zum grundstückskauf.

bitte informiere dich über den unterschied zwischen aufschließung und anschlüsse.

§ 38 NÖ BO

 

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  •  stefan4713
25.3.2024  (#3)

zitat..
ChrisMB430 schrieb: Meine Frage wäre - kann ich das Grundstück vor dem Hausbau aufschließen obwohl ich nocht nicht genau weiß wo das Haus am Grundstück positioniert ist

ich hab 2 häuser gebaut  - und würde dir antworten JA
aber du möchtest nicht die "aufschließlungsgebühren" zahlen sondern nur die infrastruktur herstellen - wasser, strom, glasfaser,  abwasser-kanal (ev. auch fürs dachwasser)

2 meter ins gründstück reinragen lassen 1 meter oder tiefer und fertig
wurde bei den 10 EFH die hier gebaut wurden, so gemacht


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
26.3.2024  (#4)
Welches Bundesland?

Für NÖ:
Ist das Grundstück schon "Bauplatz"? Wenn nicht, könnte es vielleicht Sinn machen, das Grundstück zum Bauplatz zu erklären um die Aufschließungsabgabe zu entrichten (in den 5 Jahren kann es leicht sein, dass die Gemeinde diese Abgabe merkbar erhöht und dann hättest du diese schon abgehakt)

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