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aufklärungspflichten der bank

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21.8.2010 0
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jetzt hat der ogh in abkehr zu seiner bisherigen rechtssprechung infolge krise, fwk+tt, avw, awd & co für fälle vor inkrafttreten des verbraucherkreditgesetzes (das in kenntnis unserer justiz genau diese auslegung ja verhindert) die richtung geändert und (so vermute ich mal: aus selbstschutz vor zu vielen klagen) mal wieder gegen konsumenten entschieden:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100526_OGH0002_0070OB00084_10V0000_000&ResultFunctionToken=ec4f56ec-e147-4249-80c4-b6823c2f5f44&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=7+Ob+84%2f10v&VonDatum=26.05.2010&BisDatum=21.08.2010&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

auf einmal werden wieder uralt-entscheidungen aus der zeit vor den skandalen als argumentationsgrundlage hervorgezogen.

kernsatz: "Über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Geschäften oder über die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen Risken braucht die Bank in der Regel daher nicht aufzuklären (RIS-Justiz RS0016385)"

heißt so viel wie: bis zum verbraucherkreditgesetz konnte die bank jeden sch... ohne rücksicht auf die risken auf kundenseite einfach mal anpreisen - blöd, wenn's der kunde ned überlauert und gekauft hat.
conclusio für alle, die nue verhandeln:

informieren, bevor man zu bank geht.
das verbraucherkreditgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780

mal checken (§§5,6,12) und vor allem das kreditgespräch vor diesem hintergrund gegenchecken, alles kritisch hinterfragen und nur dann unterschreiben, wenn man ALLES verstanden und vereinbart hat - sonst nachfragen, ggf. schriftlich bestätigen lassen.


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