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Auf Überbrückungskredit hoffen oder zuschlagen?

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  •  Malinche
20.3. - 2.4.2023
14 Antworten | 4 Autoren 14
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Wir werden, sobald die Baubewilligung kommt, mit dem Bauen beginnen und haben bereits ein älteres Haus, das wir wegen der aktuellen Marktsituation weiterhin vermieten wollen.

Ich habe nun 2 Optionen von meiner Bank:
1: Den gesamten Kredit für 520 000 jetzt aufnehmen und die Konditionen fixieren: 3,85% 10J fix, LZ 30J, Hypothek auf beide Häuser
2: Jetzt 350 000 zu den genannten Konditionen, weil wir auch eine Bankgarantie brauchen. Im Sommer - sofern das dann wieder möglich ist - den restlichen Wert als Überbrückungskredit. Das müsste dann, laut Bankberater, nicht grundbücherlich gesichert werden und wir sparen uns somit 1,2%, allerdings zu den dann aktuellen Konditionen. 

Den Erlös des Hausverkaufs könnten wir in jedem Fall pönalefrei zurückzahlen.
Am liebsten würde ich ja insgesamt noch abwarten, aber die Konditionen wurden letzte Woche um 0,2% erhöht und ich kann jetzt noch die alten Konditionen haben. 

Wisst ihr irgendwas zu den Plänen für Überbrückungskredite? Ist es realistisch, dass wir uns mit der 2. Option einiges an Geld sparen oder werden das die höheren Zinsen auffressen? Vielen Dank!

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#1)
Naja, die kurzfristigen Zinsen werden auf jeden Fall noch steigen. Vermutlich werden die langfristigen SWAP' s folgen.
Also ja, die 1,2% Ersparnis könnten (!) teuer werden. Genau wissen tut' s aber keiner.

Wenn du es über 2 Kreditlinien abbildest, wäre auch das Pönale kein Thema:

Kreditlinie 1: langfristig (z.b. 10J fix wie von dir genannt)
Kreditlinie 2: kurzfristig (variabel) für die Dauer des Hausverkaufs (z.b. 1 oder 2 Jahre). Mit dem Erlös des Hausverkaufs würde Kreditlinie 2 vollständig getilgt.

PS: Bankgarantie hat mit dieser Thematik nichts zu tun, die kostet meist eine Pauschale (z.B. 300 €).

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.3.2023  (#2)

zitat..
Malinche schrieb: Wisst ihr irgendwas zu den Plänen für Überbrückungskredite?

Genaueres werden wir in ein paar Tagen erfahren, da die Lockerungen die das Finanzmarktstabilitätsgremium per Empfehlung an die FMA ausgesprochen hat, ihre Wirkung mit 01.04. entfalten sollen.

Je nach euren Preisvorstellungen wird dann auch der Verkauf des bestehenden Objektes länger oder kürzer dauern, daher:
Nachdem der Überbrückungskredit konditionell mangels hypothekarischer Besicherung (höherer Aufschlag) und im Vergleich zu den SWAPs ähnlicher Referenzzinshöhe, jedoch mit Potential zur weiteren Steigerung (siehe Leitzinssatz) zinsseitig merkbar teurer sein wird, wäre mir persönlich die Sicherheitsvariante (= vollständige Ausfinanzierung) lieber. Dann gibt es auch keinen Stress betreffend die Verwertung der "alten" Immobilie.


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  •  Malinche
21.3.2023  (#3)
Vielen Dank für die raschen Antworten und die Denkanstöße! 

Die Sache mit dem Stress beim Verkaufen ist mir auch ein großes Anliegen, weil ich stark darauf hoffe, dass sich der Immobilienmarkt irgendwann wieder einpendeln wird und die Lage eigentlich recht gut ist. Ich will also nicht unter Druck verkaufen müssen.

Wenn das ab 1.4. schon gelten soll, bin ich ja noch erstaunter, dass es noch immer keinen konkreten Rahmen gibt...

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  •  wachteljaeger
23.3.2023  (#4)

zitat..
Malinche schrieb: Wenn das ab 1.4. schon gelten soll, bin ich ja noch erstaunter, dass es noch immer keinen konkreten Rahmen gibt...

Sehe ich auch so! Wir warten auch schon darauf, wann es endlich Details gibt, damit wir unsere Hausbank wegen einer Zwischenfinanzierung kontaktieren können. Die haben uns bisher ständig auf die neue Regelung vertröstet.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#5)
Müsst ihr soviel zwischenfinanzieren?
Wie gesagt, ich mach' das nun relativ häufig eingangs genannte 2 Kreditlinien.
Wie hoch sind die Beträge? Wenn du ein wenig mehr Info preisgibst, kann man es vielleicht einschätzen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#6)

zitat..
Malinche schrieb: Wenn das ab 1.4. schon gelten soll, bin ich ja noch erstaunter, dass es noch immer keinen konkreten Rahmen gibt...

Dafür hat der Justizausschuss vorgestern einstimmig die Regierungsvorlage zur Änderungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes betreffend die Seniorenkredite beschlossen - die Änderungen treten mit 01.05. in Kraft.

Wird hoffentlich nicht mehr lange dauern.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.3.2023  (#7)
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Novelle per 01.04. steht.

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  •  Malinche
24.3.2023  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wie hoch sind die Beträge? Wenn du ein wenig mehr Info preisgibst, kann man es vielleicht einschätzen.

Insgesamt ca. 520k, das alte Haus ist etwa 380k wert. Davon sind noch knappe 60k vom alten Kredit zu bezahlen. 
Außerdem haben wir auch für den Grund, den wir letztes Jahr gekauft haben, bereits einen Kredit bei der Bank, mit der wir weiterhin finanzieren wollen.
Eigenkapital und Gehalt passen sehr gut, derzeit allerdings in CHF, was die Sache enorm kompliziert macht. 
Welche Infos bräuchtest du denn noch?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.3.2023  (#9)
Gut, das Einkommen wird vermutlich als Grenzgänger (?) vermutlich kein Thema sein, um der KIM-V bei der Verschuldungsquote gerecht zu werden.

Der Einkommensbezug in CHF jedoch sehr wohl ein Thema, da gibt's nur ein paar wenige Banken, die Devisenausländer in Ö finanzieren.
Vermutlich irgendein Vorarlberger Institut.

Da musst du dich dann ohnedies deiner HB hingeben. Sorry, ich kann hier nichts ausrichten.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.3.2023  (#10)

zitat..
Malinche schrieb: Wenn das ab 1.4. schon gelten soll, bin ich ja noch erstaunter, dass es noch immer keinen konkreten Rahmen gibt...

zitat..
LiConsult schrieb: Wird hoffentlich nicht mehr lange dauern.

gute Nachrichten unter anderem für Zwischenfinanzierungen und für nicht rückzahlbare Zuschüsse per 01.04.:

"Relevante Änderungen gibt es im Zusammenhang mit Zwischenfinanzierungen und im Fall der Vorfinanzierung eines nicht-rückzuzahlenden Darlehens durch eine Gebietskörperschaft (etwa Förderungen oder Zuschüsse). Beide Fälle werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung ausgenommen, da die Verschuldung eines Kreditnehmers sich dadurch nur vorübergehend erhöht."

https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/wohnkreditvergabe-wird-leicht-gelockert-brunner-will-mehr-136087177

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  •  wachteljaeger
26.3.2023  (#11)
Auch laut Standard mit 1.4 in Kraft: https://www.derstandard.at/story/2000144679565/kleine-lockerung-der-kreditvergaberegeln-ab-1-april

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  •  Malinche
26.3.2023  (#12)

zitat..
speeeedcat schrieb: Sorry, ich kann hier nichts ausrichten.

Kein Problem. Ich war mir ja bewusst, dass es nicht einfach ist. 

zitat..
wachteljaeger schrieb: laut Standard

Mein Bankberater meinte, dass wir diese Details mit Vorsicht genießen sollten, weil sie noch nicht offiziell sind und sich alles noch ändern könnte. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.4.2023  (#13)

zitat..
Malinche schrieb: Mein Bankberater meinte, dass wir diese Details mit Vorsicht genießen sollten, weil sie noch nicht offiziell sind und sich alles noch ändern könnte.

nachdem medial schon vieles vorab entsprechend angekündigt wurde, sind mit Wirkung 01.04. Zwischenfinanzierungen aus der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen Verordnung (KIM-V) herausgelöst worden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011929

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.4.2023  (#14)
Na dann ist die Ausnahme für die Zwischenfinanzierungen gsd. rasch umgesetzt worden, ist ja kaum zu glauben😀.

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