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Arbeitsstiftung

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
15.6. - 22.6.2021
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Kurze Frage an unsere Finanzexperten:
ein Freund hat die Möglichkeit aus seiner Firma mit einer freiwillgen Abfertigung auszusteigen und im Anschluss daran für 2 Jahre in eine Arbeitsstiftung zu gehen. Dort bekommt er Arbeitslosengeld plus Ausbildungsgeld, er muss eine gewisse Anzahl von Fortbildungsstunden nachweisen. 

Wie wird so eine Situation von einer Bank bewertet, zählt die Arbeitsstiftung wie ein Job oder wie Arbeitslosigkeit?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#1)
Die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einer Arbeitsstiftung ist u.a. Arbeitslosigkeit. Insofern bewertet die Bank diese als solche. Der Zeitpunkt für eine Kreditbeantragung ist daher aktuell ungünstig bzw. würde zu einer Ablehnung führen.

Ähnliches Thema: Gegenwärtig gibt es ja (gar nicht so vereinzelt) noch Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden. Hier ist die Situation natürlich eine andere, da es sich um ein aufrechtes Dienstverhältnis handelt. Dennoch gibt es auch hier Banken, für die das nach wie vor ein "No-go" ist wie z.B. Bank Austria und andere, die die Risikobeurteilung auch abhängig von Branche machen.
Ist aber wie gesagt etwas anderes.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#2)
Bei den großen grundsätzlich nein. Wie es einzelne kleine Regionalzweigstellen handhaben, weiß ich jedoch nicht. 
Bildungskarenz fällt hier ebenso rein.
Vielleicht bei einer Bausparkasse anfragen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#3)
Wobei in der Bildungskarenz das Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt. Arbeitsstiftung bedeutet Arbeitslosigkeit
Bausparkassen schließe ich daher ebenfalls aus ebenso wie "kleinere" Banken, da die Grundvoraussetzung zur Rückführungsdarstellung (= Erwerbseinkommen) nicht gegeben ist.

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
15.6.2021  (#4)
Danke!

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#5)
Während Kreditbeantragung/Vertragsänderung prüft die Bank die Bonität. Weiters hatten viele Banken bis vor 3-4 Jahren die Klausel drin, dass die Bank bei Änderung des wirtschaftlichen Verhältnisses des Kundens den Kredit vorzeitig kündigen darf oder zumindest dass der Kunde solche Änderungen von sich aus bekannt geben muss. D.h. ich müsste für die nächsten 20-30 Jahre die Bank fragen, ob ich Teilzeit, Bildungszeit, Auszeit usw. nehmen darf. Diese Klauseln wurden ca. 2016 vom OGH als ungültig erklärt, die Fragen nach Einkommensteuerbescheiden oder neuen Lohnzetteln durch die Bank darf man imho zurückweisen.

Kurz gesagt: Nachdem du den Kreditvertrag hast, kannst mit deinem Privatleben machen was du willst und die Bank hat nur was zu sagen, wenn du nicht mehr die Kredit-Raten pünktlich zahlen kannst.

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#6)
ich hatte das nicht dazu geschrieben, mir gings um das Bekommen einer Kreditzusage.
Da macht es einen (großen) Unterschied, ob einer der Kreditnehmer als arbeitslos oder als Jobinhaber gilt. Daher finde ich es klug das in die Überlegungen, ob man ein solches Austritts-Angebot annimmt, einfließen zu lassen.

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