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Annuitätszuschuss verfällt

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  •  bibi
22.5. - 24.5.2009
5 Antworten 5
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Hallo Forum,
ich habe schon von mehreren Seiten gehört, dass beim Salzburger WBF 1990 der Annuitätszuschuss beim Land nach 30 Jahren verfällt, d.h. nicht mehr zurückgezahlt werden muss.
Sind das Wunschvorstellungen, oder ist da etwas wahres dran?
Weiß jemand von euch da Bescheid?

  •  insis
22.5.2009  (#1)
Annuitätenzuschuss - Hallo,

dürfte wohl eine sinnfreie Aussage sein!

Bei einem Annuitätenzuschuss erhält man vom Land
eben einen Zuschuß zu einem Darlehen.
Müßte man nun diesen Annuitätenzuschuss irgendwann zurückzahlen, wäre wohl fast
niemand an dieser "Förderung" interessiert.

Conclusio: Annuitätenzuschuss ist NIEMALS zurückzuzahlen.

fg

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  •  Pete
23.5.2009  (#2)
Annuitätenzuschuss - @insis: leider falsch! Keiner schenkt dir Geld!

Einen Annuitätenzuschuß den das Land bezahlt muss man ab einem gewissen Jahr (ich glaube z.B. (je nach Kreditlaufzeit) ab dem 21 Jahr bis 30 Jahr (bei 30 J. Laufzeit) mit Verzinsung zurückzahlen. Durch diesen Annuitätenzuschuß wird nur deine Gesamtbelastung in den ersten 2/3 Jahren gefördert.

"Geschenktes" Geld gibt es nur mit dem Jungfamiliendarlehen/förderung. Dort bekommt man ca. 14.000 Euro und muss z.B. in Summe auf 10 Jahre nur mehr 13.800 oder so (incl. Zinsen) zurückzahlen. (Hab jetzt nur ein paar fiktive Zahlen genannt, die genauen Werte kann man bei der jeweiligen LR nachlesen.

LG
Pete


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  •  Radschi
23.5.2009  (#3)
Annuitätenzuschuss - Hallo,
Es handelt sich bei der Salzburger WBF 1990 um RÜCKZAHLBARE Annuitätenzuschüsse ohne Verzinsung, ich weiss dass aus meiner eigenen Erfahrung. Außerdem wenn die zumutbare monatliche Rückzahlung die Rate vom Darlehen übersteigt, wird die Differenz für die Rückzahlung der Annuitäten verwendet. Ob dass nach 30 Jahren endet kann ich mit Sicherheit auch nicht sagen, ich hatte dann nach 12 Jahren die komplette WBF mit 40% Nachlass zurückgezahlt, dass war eine Sonderaktion von der WBF.
LG Harald

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  •  christoph8
23.5.2009  (#4)
Die Annuitätenzuschüsse - werden/wurden verschieden gehandhabt.
"Die Modalitäten und Konditionen der gewährten Annuitätenzuschüsse sind zum Teil sehr
unterschiedlich. Eine der größten Unterscheidungen dabei ist zweifelsohne die Rückzahlung.
Während die Annuitätenzuschüsse einiger Länder rückzahlbar und ab Auszahlung mit einem
gewissen Prozentsatz dekursiv zu verzinsen sind, sind die Annuitätenzuschüsse anderer
Bundesländer (oder Förderungsschienen) weder verzinst noch rückzahlbar."
In Wien waren sie nicht rückzahlbar,in Salzburg düften sie, wie auch immer, rückzahlbar sein.

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  •  Smejkal
24.5.2009  (#5)
annuitätenzuschuss - in kärnten handelt sich definitv um einen verlorenen zuschuss und damit nicht rückzahlbar

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