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Anbot legen ... Frage zur Formulierung [W]

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  •  vlzivo
  •  [W]
  •  [Wien]
27.11.2016 - 23.2.2017
20 Antworten | 6 Autoren 20
20
Hallo,

Wir wollen ein Anbot legen für eine Wohnung. Wir haben noch keine Finanzierungszusage aber Wissen durch eine Zusage von vor ein paar Wochen was wir grob kriegen können.

Wie formulieren wir ein Anbot, damit wir noch zurück ziehen können? Meist schreibt man ja vorbehaltlich Finanzierungszusage und dann nennt man noch die Bank die Bank. Hab aber von einem Fall gehört, wo der Makler auch Finanzierungsberater war und die Finanzierung durchgebracht hat. Grundsätzlich nicht negativ. Wir haben aber eine gewisse Vorstellung von dem was wir uns leisten wollen. In so einem Fall haben wir keine Möglichkeit das anbot zurückzuziehen.

Anbot wollen wir legen um die Verhandlung bez. Preis zu starten. Schon klar, dass
Grüße
Vlzivo

  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
28.11.2016  (#1)
ein anbot ist eine verbindliche kaufzusage. wenn dein gegenüber das kaufanbot annimmt kann er die unterzeichnung des eigentlichen kaufvertrags gerichtlich durchsetzen. ist also ein denkbar schlechtes mittel um verhandlungen zu starten.
ich würds als letter of intend bezeichnen, daraus entstehen noch keine vertraglichen pflichten. ich würd damit einen anwalt betrauen, wohnungskauf ohne vernünftigen Kaufvertrag ist sowieso keine gute Idee.

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  •  vlzivo
28.11.2016  (#2)
danke thomasdoe,

in a perfect world...ja, da würde ich dir zustimmen. Aber es herrscht kein Verhandlungsgleichgewicht und ich habe schon mehrfach erlebt, dass der Makler bzw. Bauherr nicht ins Detail geht bezüglich Preis, solange kein Anbot am Tisch liegt. Man ist denen mehr oder weniger ausgeliefert.

Vertrag habe ich noch nicht bekommen, daher kann ich damit auch erst zu einem Anwalt gehen, wenn das habe...ich informiere mich hier nur im Vorhinein um einige Eventualitäten abzuklären.

Grüße
vlzivo

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  •  deejay
28.11.2016  (#3)
Warum holst du dir nicht einfach mal eine Finanzierungszusage über den Betrag den ihr max. bezahlen möchtet und legt dann ein Angebot?


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  •  vlzivo
28.11.2016  (#4)
das mache ich ohnehin gerade...haben uns die Wohnung gestern angesehen und heute bin ich bei den Banken vorstellig geworden.

Wie gesagt, mir gehts drum für den Fall der Fälle soviele Infos zu sammeln wie nur möglich...denn wenns ernst wird, sollts schnell gehen...da hab ich dann nicht mehr so viel Zeit. Jetzt kann ich die Zeit nutzen, bis die Angebote eintrudeln...das dauert ohnehin ca 1 Woche.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
28.11.2016  (#5)
wie soll ich das verstehen...
A sagt: verkaufe Wohnung
B sagt: ich hätts gern, was solls kosten?
A sagt: wieviel hastn?


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
28.11.2016  (#6)
Formulierung "gültig vorbehaltlich Finanzierung durch die Hausbank" dürfte sicher sein.
Wenn der Verkäufer aber Bescheid weiß, weiß auch er dass das Angebot damit bloß wieder nur unverbindlich ist, denn eine Finanzierung die man dann nicht möchte, wird man auch nicht erhalten emoji
Als Verkäufer würde ich mich daher nur für einige Tage an so ein "Versprechen" binden lassen, also die Zeitspanne die man idR dafür braucht bis eine wirklich gewollte Finanzierung steht.

Den Vorbehalt von @thomasdoe kann ich in der Praxis nicht ganz verstehen. Denn bei gemakelten Immos wird idR immer mal vom Kaufinteressenten ein schriftliches Angebot abgegeben dass der Verkäufer dann innerhalb einer gewissen Frist (2 Wochen sind nicht unüblich) annehmen kann.
Wenn es der offiziellen Preisvorstellung entspricht ist der VK quasi eh genötigt es anzunehmen da ihm ansonsten der Makler auf die Füße steigt.
Ist es niedriger, wird der VK entweder komplett ablehnen oder ablehnen und den Käufer raufzuhandeln versuchen (der dann ggf. ein neues Anbot abgeben wird).

Wo ich @thomasdoe voll zustimme: Eine solche Anbotslegung als unverbindlichen Start der Preisverhandlung zu sehen, ist grundlegend falsch!
Ein Angebot ist verbindlich und verpflichtet - sobald der Käufer zustimmt - zum Kauf (mit dem Hausbank-Passus bleibt man mE zwar unverbindlich, aber zum preisverhandeln ist es trotzdem der falsche Weg).

Wenn Du ein Anbot abgibst, dann solltest Du - wenn es angenommen wird - auch wirklich kaufwillig sein.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
29.11.2016  (#7)
Ich weis das ich naiv bin aber:
Der makler kriegt an haufen geld reingeschoben um eine wohnung zu verkaufen. Es wär von berufsregeln her seine pflicht den verkäufer hinsichtlich erzielbarer verkaufspreise zu beraten, und anschließend die immobilie zu verwerten.
Realiät: maklerauftrag annehmen, mal 2 wochen nixtun weil kundenseitiges rücktrittsrecht, halbherziges inserat schreiben und der interessent soll mal sagen was er zahlen würd, da kommen dann noch n paar euro extraprovision raus....
Und da wundert sich noch wer das die branche an miesen ruf hat

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  •  vlzivo
6.12.2016  (#8)
also danke mal für die Tipps...

es ist ja nicht auf diese Immobilie allein zu beziehen...das läuft einfach mittlerweile so.

Ich konnte jedenfalls den Makler überreden, einen Termin mit dem Bauherrn zu machen und direkt mit ihm zu verhandeln...ohne ein Anbot zu legen.
Hintergrund: er hat mir eine Vorlage gegeben, wo unter anderem stand, dass ich mich 6 Wochen (!) binde an mein Anbot. Darauf hab ich ihm gesagt, ich schreib ein eigenes und komme auf ca 3-5 Seiten (Lüge :))...das muss der Gute prüfen lassen was ihn Geld kostet und Zeit und da kam er dann mit dem Vorschlag bezüglich Termin...

Also vielleicht funkt das bei jemand anderem ja auch mal um dieses Anbot-Gschichtl auszuhebeln.

Allgemein: Dieses Anbot Thema finde ich persönlich scheisse! Es ist einseitig und nicht fair, ich soll mich da 1-2-3 Wochen binden und er Verkäufer kann in der Zwischenzeit super verhandeln mit anderen. Und die Makler sagen auch immer: wir wissen nicht genau wie viel noch geht...aber es ist nicht viel drin? Die würden sich doch mehr Zeit sparen wenn sie mehr Infos rausrücken würden...ahhh Makler (die meisten die ich kennen gelernt habe jedenfalls)!

grüße
vlzivo

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
7.12.2016  (#9)
ein makler würd nie gegen sein eigenes gschäft reden. wennst dich verschätzt und zu teuer "anbietest" kriegt er ja auch mehr Provision dadurch

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
7.12.2016  (#10)

zitat..
thomasdoe schrieb: ein makler würd nie gegen sein eigenes gschäft reden. wennst dich verschätzt und zu teuer "anbietest" kriegt er ja auch mehr Provision dadurch


So ist das nicht!
Wenn statt 100.000 € Erlös nur 70.000 € erlöst wird, richtet sich das Honorar nach den 70.000 €.

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  •  vlzivo
10.1.2017  (#11)
hat jemand schon mal von einem Rücktrittsrecht gehört ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Finanzierungsvorbehalt?

Ich hab einen Vorschlag eines Maklers bekommen für ein Anbot in 2 Versionen:

V1: ...vorbehaltlich Finanzierung von Bank x, zu Effektivzinssatz/maximaler Rate y€ auf z Jahre
V2: Rücktrittsrecht bis -Datum- (sonst kein weiterer Text)

Ist dieses Rücktrittsrecht wirklich vorbehaltlos bzw. ohne irgendwelche Kosten verbunden bei Rücktritt? Im Anbot steht keine Pönalisierung für den Fall, dass man vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht...hab ich selbst noch nie gesehen/gehört??
was sagt ihr dazu?

grüße
vlzivo

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
10.1.2017  (#12)
lies dir mal die §3,3a,30a und 30b im kschg durch. der umfang des rücktrittsrechts ist immer von mehreren umständen abhängig, da kommts auch drauf an wie das Angebot zu stande gekommen ist. bist du zu jemanden aktiv hingegangen, kam der auf die zu, hast du besichtigt, wann hast Angebot erhalten, .... das kann man aus der ferne unmöglich beurteilen.

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  •  vlzivo
10.1.2017  (#13)
naja der Punkt ist, es handelt sich um ein Rücktrittsrecht ohne Bedingungen oder Pönale für den Käufer...daher meine Frage.
Gemäß KschG habe ich kein Recht auf Rücktritt vom Geschäft mehr. Das ist aber ausserhalb des Rücktrittsrechts des KschG.

Ausserdem ist das KschG nur das Minimum, welches vom Makler/Bauträger einzuhalten ist. Das schließt ja nicht aus, dass er mir ein Rücktrittsrecht gewährt, welches über das des KschG hinausgeht.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#14)
der Makler hat ein Angebot an dich herangetragen, oder?
dann gibt's sehr wohl ein Rücktrittsrecht.

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  •  vlzivo
10.1.2017  (#15)
uj...ich bin mir nicht sicher ob wir das gleiche meinen...Hintergrund:

Ich hab den Makler kontaktiert und die Immobilie inzwischen 2 Mal besichtigt. Wir sind uns bezüglich Preis/Konditionen soweit einig und es soll jetzt ein Anbot her. Den Entwurf für das Anbot hat der Makler geschrieben.

Daher war es für mich etwas komisch, dass er mir ein Rücktrittsrecht gewährt (ca 1 Woche). Ich soll mich lt Vorschlag Makler 2 Wochen daran binden.

Aber in jedem Fall soll ich das Anbot schicken an den Makler, er hat nur den Entwurf gemacht.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
11.1.2017  (#16)
- du stellst ein Angebot.
- du vereinbarst eine Gültigkeitsdauer.
soweit so gut
- du erklärst im Angebot das es vorbehaltlich einer Finanzierungszusage gilt -> auch gut, sollte mit dem kschg gedeckt sein
- du erklärst im Angebot das du ohne zwingenden Grund jederzeit zurücktreten kannst: -> schlecht, das steht dir lt. kschg nicht zu, die Umsetzung des Vertrags ist somit durchsetzbar.

das ist ein sehr kompliziertes Thema, vielleicht lohnt sich da der Anruf auf der kostenpflichtigen AK Hotline.

Tante Edit:
der Makler bietet dir hier keinerlei Rücktrittsrechte an, er hat dir nur eine Vorlage zur Verfügung gestellt.... So oder so ähnlich wird argumentiert wenns vorn Richter geht.
Wenn du die Wohnung zu dem verhandelten Preis wirklich willst und das für dich ein gutes Geschäft ist, ists eh egal. Wennst unsicher bist lass dich vom Makler über deine Rücktrittsrechte aufklären, dazu ist er verpflichtet.

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  •  vlzivo
11.1.2017  (#17)
naja es sind zwei verschiedene Entwürfe. Im einen steht ein Rücktrittsrecht vorbehaltlich Finanzierungszusage.

Das andere ist ein Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen.

Wenn ich es lege, will ich vom Rücktrittsrecht eh nicht Gebrauch machen, aber wenn eins drin ist was nicht auf das KschG referenziert und die Vorlage davon vom Makler kommt ist es konkludent vereinbart...und Verträge unterliegen ja keiner Formerfordernis bzw. kann man darin alles vereinbaren, solange es nicht grob benachteiligend ist für eine der Parteien (insb. für den Konsumenten bei Geschäften zwischen Unternehmern und Konsumenten), oder etwa nicht...?

Jedenfalls ist es für mich sehr ungewöhnlich, ich kenne auch niemanden dem der Makler/Bauträger so ein Rücktrittsrecht zugestanden hätte.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
11.1.2017  (#18)
vergiss die Vorlage, das interessiert im Anlassfall niemanden.
daraus kann sich folgende Konstellation ergeben:
- du legst Angebot mit Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen
- Wohnungseigentümer nimmts so an
- du trittst innerhalb der Frist zurück
- Wohnungseigentümer sagt :OK, kann man nix machen
- Makler sagt: lt. Kschg ist Rücktritt nicht zulässig, her mit meiner Provision.

was dann?

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  •  vlzivo
11.1.2017  (#19)
naja...mein Rücktrittsrecht ist eine Woche kürzer als die Bindefrist des Anbots. Daher gehe ich nicht davon aus, dass der Bauträger annimmt bevor das theoretische Rücktrittsrecht abgelaufen ist :)

Detail am Rande, das Angebot ist an den Makler addressiert, nicht an den Bauträger. Da er das Rücktrittsrecht vorgeschlagen hat, denke ich, dass es ausserhalb des KschG liegt...?

Das ist so eine blöde Sache...warum hat er das überhaupt gemacht...dann würd ich mir jetzt nicht den Kopf drüber zerbrechen :)

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#20)
wenn der verkäufer keinen kaufpreis nennt.. - ...hat er einfach derzeit noch nicht genug verkaufsinteresse und will potentielle käufer nur dafür zu benutzen, den liegenschaftswert zu ermitteln. er spart sich SV-kosten für die wertermittlung und arbeit für den makler. wer ernsthaft verkaufen will, weiß auch wieviel er haben will.

man soll um solche objekte einen großen bogen machen und sich gedanklich nicht in solch eine wohung/haus reinversetzen. weil wenn das die verkäufer checken, ist man solchen unwesen schon ausgeliefert.

leider arbeiten manche makler viel ärger, wie es am türkischen basar zugeht. das ärgste, das ich vor kurzem erlebt habe:

ETW als bieterverfahren auf willhaben inseriert, besichtigungstermin am samstag in drei wochen angesetzt, interessenten müssen eigenmittelnachweise und lohnzettel mitnehmen, vergabe an meistbieteten bis 5 tage nach der besichtigung. ein enges zeitfenster, der makler spielt türsteher und lässt nur die leute zur besichtigung zu, die auf der beischtigungsliste unterschreiben (=3,6% sicher für ihn, falls jemand dann später das objekt kauft, auch über den makler-suchzeitraum hinaus) und ein kleiner schreibtisch wurde in der wohnung als büro eingerichtet mit einem finanzierungsberater eines 3buchstaben-finanzdienstleisters. die bedinungen des bieterverfahren sind so formuliert, dass der verkäufer/makler alle bieter ablehen darf und das verfahren beliebig oft wiederholen kann. es wird psychologisch druck aufgebaut, weil 20 andere auch da sind (bewusst eng angesetztes besichtigungs-zeitfenster). man bekam ein angebotsformular mit, welches man verwenden muss für das angebot, natürlich mit sehr viel sich benachteiligenden bedingungen. man wird zB verpflichtet die vertragserrichtung bei einem bestimmten notar (partner des maklers) zu beauftragen, was imho ein eingriff in die vertragsfreiheit ist. ich unterstelle jetzt mal auch, dass da statisten ebenfalls engagiert waren - so wie dieser termin abgelaufen ist.

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