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Altes Haus Umbau - Abstandsflächen

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  •  martin7
10.6. - 17.6.2011
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Hallo zusammen,

trotz etlicher Stunden im Internet konnte ich bisher keine Antwort zu meiner Frage finden.
Wir planen ein älteres Haus, Bj. 1965 zu kaufen und komplett zu entkernen/sanieren.
Nun is es so, dass die Bauabstände 4m bzw 0,6 von Wandhöhe damals nicht so genau genommen wurden und ein kleiner, ebenerdiger Anbau mit ca. 4x6m, als Wohn/Esszimmer, bis auf 1m an die Grundstückgrenze gebaut wurde.

Irgendwo habe ich mal gehört, wenn man eine altes Haus umbaut, bei dem die Abstandsflächen nicht stimmen, darf das Haus so stehen bleiben? Auch wenn es komplett Saniert/Umgebaut wird.
Das Recht der zu geringen Bauabstände wäre sozusagen ersessen nach mittlerweile über 40 Jahren.

Stimmt das so? Kennt sich jemand dies bezüglich aus?
Denn auch in der Tiroler Bauordnung konnte ich nichts finden.

Vielen Dank für eure Hilfe und schönes Wochenende
Martin

  •  alfa2
15.6.2011  (#1)
ich kenne mich mit der Bauordnung zwar auch nicht aus, aber da noch keiner geantwortet hat möchte ich ein paar Tips geben, vielleicht hast du eh auch schon daran gedacht.

- Ich würde mal mit dem Verkäufer/Makler reden ob eventuell vielleich Pläne/Genehmigungen vorhanden sind
- dann würde ich auf der Gemeinde nachfragen, einfach mal anfragen ob auf der Gemeinde Pläne vorhanden sind, ob das Gebäude so wie es dort steht bewilligt ist und was auf dich zukommen würde wenn du es sanieren willst und im Zuge dessen ein Umbau durchgeführt werden würde.

ersessen kann man aber bezüglich Abstände zum Nachbarn glaube ich nix, auch wenn es schon seit 40 Jahren so ist.
Frage auch vielleicht die Nachbarn/Verkäufer, wie das damals war und das Haus in der derzeitgen Form irgendwie störrend ist.

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  •  atma
17.6.2011  (#2)
hi,
ich kenns von bekannten in NÖ, die mussten die wände stehen lassen, damit die abstände, die zu gering waren, bleiben konnten. Die haben beim Umbau um eine Baubewilligung angesucht, in welcher auch drin stand, dass sobald die Wände fallen, der dort zulässige Abstand zum Nachbarn einzuhalten ist.
Die habens dann so gelöst, dass hinter der einen Wand eine zweite aufgezogen wurde, um die statik zu gewährleisten, die alte wand aber stehen blieb für den geringen abstand.
lg,

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
17.6.2011  (#3)
.Muss wieder einmal warnen: Vorsicht bei der Schilderung von diversen Einzelfällen!!!

1. Der Fall von martin7 befindet sich in Tirol, atma erzählt von einem Fall in NÖ - da gibts unter Umständen wesentliche gesetzliche Unterschiede.

2. Der Fall von atma ist jedenfalls ein Einzelfall, der halt so mit der örtlichen Baubehörde gelöst wurde. Gesetzeskonform ist die geschilderte Vorgangsweise in NÖ jedenfalls nicht.

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