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AlleinverdienerInnen - 6000 Euro Grenze Brutto oder Netto?

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  •  streicher
  •   Gold-Award
7.12.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Frage zu:

"Steuerpflichtige gelten als AlleinverdienerInnen, wenn sie mindestens ein Kind haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

...

Der/die EhepartnerIn, der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin verdient nicht mehr als € 6000 pro Jahr."

Quelle: https://www.karenz.at/index.php/alleinverdiener-oder-alleinerzieherabsetzbetrag.html

Die 6000 Euro, ist hier Brutto oder Netto gemeint?
Zählt hier ein Weihnachtsgeld auch dazu?
Zählt hier das Kinderweihnachtsgeld (für Angestellte vom Land NÖ) auch dazu?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.12.2019  (#1)
Ich meide diese dubiosen Quellen immer, die dann nur die Hälfte und/oder falsch.

Auszug von oesterreich.gv.at
Abgenommen durch: Bundesministerium für Finanzen  

Bei der Berechnung des Einkommens werden alle Einkünfte berücksichtigt. Bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, Pendlerpauschale, Werbungskosten, steuerfreien Zuschläge (z.B. Überstundenzuschlag, Gefahrenzulage) etc. maßgeblich. Steuerfreie Einkünfte, wie beispielsweise Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Unterhaltszahlungen, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt allerdings nicht für das Wochengeld, welches angerechnet wird. Auch mit der Kapitalertragsteuer endbesteuerte Kapitalerträge (Sparzinsen, Wertpapiererträge) und steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen werden für den Grenzbetrag berücksichtigt.

Steuer zahlst du für diesen Betrag sowieso keine, also richtiges Netto.

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Hallo rabaum, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.12.2019  (#2)

zitat..
streicher schrieb: Zählt hier ein Weihnachtsgeld auch dazu?
Zählt hier das Kinderweihnachtsgeld (für Angestellte vom Land NÖ) auch dazu?

 Ja, weil die ja wohl auch am Lohnzettel drauf sein werden. Am einfachsten ist es, wenn man bei finanzonline reingeht und schaut, was der Arbeitgeber gemeldet hat. Davon dann Pendlerpauschale bzw. andere Absetzbeträge abziehen, falls die nicht schon von Arbeitgeber berücksichtigt wurden.




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