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·gelöst· Änderung Haushöhe aufgrund zu niedriger Kanalanschluss

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  •  1993
29.1.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Forum!
Wir haben ein Problem, wir haben Ende letzten Jahres den Einreichplan bei unserer Gemeinde eingereicht und auch eine Bewilligung bekommen.
Nun ist unser Baumeister (hat den Einreichplan nicht erstellt) draufgekommen, dass sich die Tiefe des Kellers nicht mit dem Gefälle für den Kanalanschluss ausgeht.
Da wir ein natürliches Gefälle haben möchten und nicht mit hilfe einer Hebeanlage am Kanal anschließen möchten, ist es notwendig den Keller um ca. 60 cm zu erhöhen.
leider ist dies im Einreichplan nicht so vorgesehen.
Ist nun eine erneutes Ansuchen um Baubewilligung notwendig oder ist nur eine Nachreichung mit erneuerten Lageplan ausreichend?
Hat da jemand Erfahrung?

  •  carlito
  •   Silber-Award
29.1.2019  (#1)
Gebäudehöhe ist ein wesentlicher Punkt in der Bewilligung und muss neu betrachtet werden. Aber das einfachste wird sein, wenn du bei der betreffenden Gemeinde einen Termin ausmachst.

LG

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  •  GeorgL
  •   Silber-Award
29.1.2019  (#2)
Wie carlito schon geschrieben hat... vermutlich wird ein neuer EP notwendig sein.

Die Kanalsohlen sind im Einreichplan einzuzeichnen, das sollte ein befugter Planer wissen und auch berücksichtigen (ebenso die Gemeinde). Da ergeben sich ein paar Frage, wer jetzt die Mehrkosten übernimmt...

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