« Baurecht  |

Abweichung vom Einreichplan

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  gartenzwerg26
22.6. - 26.6.2014 1
1
habe für mein Projekt einen baugenehmigten Plan vorliegen, bei dem die SEnkgrube am hinteren Teil des Grundstückes verbaut wird. Nun hat sich bei konkreten Verhandlungen mit den Handwerkern und Bauzuständigen ergeben, dass es aufgrund einer komplizierten Abwassersituation (Gefälle ist hinten problematisch) die Senkgrube vorne kostengünstiger zu verbauen wäre. Muss ich das nochmals einreichen? Oder reicht es, der Gemeinde bescheid zu geben? Oder brauch ich das Einverständnis der Nachbarn?

  •  Tamston
26.6.2014  (#1)
Bauordnung - Das kannst Du der Bauordnung entnehmen, wann ein offizieller Planwechsel notwendig ist. Falls Du Dir nicht sicher bist, frag einfach bei der Gemeinde nach.
Auch derjenige, der den Plan gemacht hat (Baumeister, Architekt etc.) kann Dir Auskunft geben.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Zufahrt auf Gemeindestraße verwehrt