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Abtretung Grund ohne Grundbuch

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  •  JohnDoe
17.3. - 4.5.2015
7 Antworten 7
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Hallo,

Hab mein Grundstück neu vermessen lassen und bin nun draufgekommen, dass das Carport meines Nachbarns und dessen Zaun über die Gesamtlänge ca. 3,5m² in meinen Grund hineinsteht.
Hab nun mit dem Nachbarn gesprochen, er würde mir den Grund gerne gegen Bezahlung ablösen und hierzu nur einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, auf eine Grundbuchseintragung jedoch verzichten (wegen der hohen Kosten)

Frage: Habe ich (oder meine Rechtsnachfolger) irgendwelche Probleme zu befürchten, wenn diese Grundänderung nicht ins Grundbuch übernommen wird? Reicht ein schriftlicher Vertrag aus? Gibts irgendwelche Nachteile für mich dadurch?

Vielen Dank für eure Unterstützung

  •  mycastle
  •   Bronze-Award
17.3.2015  (#1)
kompetent sind für diese Fragen Notare oder Vermessungsingenieure - frag mal nach
ich vermeine Grundbucheintragung nötig

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  •  baumeister3400
  •   Silber-Award
18.3.2015  (#2)
Für mich eindeutig!

Entweder weg mit dem Carport oder ein Grundkauf.

Grundsätzlich wenn ihr das so ohne Grundbuch machen möcht dann eine Verpachtung auf 20 Jahre oder so...dann gehört der Grund immer noch die und du verlangst halt jährlich eine kleine Summe - Besuch beim Notar wäre sinnvoll

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  •  woo
18.3.2015  (#3)
Genau bei diesen Konstellationen kommt es (nicht gleich, aber in 20-30 Jahren) zu Streitigkeiten. Beteiligte nicht mehr da, Vertrag verschwunden, usw....
Ich würde das sauber inkl. Grundbuch machen, solche hohen Kosten werden da auch nicht auflaufen:
Für geringwertige Grundstücke gibt´s ein vereinfachtes Verfahren!


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
30.4.2015  (#4)
ab zum grundbuchamt! - vermesser beauftragen, vertrag selbst schreiben, beim gericht beglaubigen lassen, vertrag und vermessungsplan dann selbst einreichen. dann kannst die nebenkosen (exkl. eure eigenen zeitaufwände) sogar unter 500 eur halten. bleibt immer noch billiger als carport wegreißen.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
30.4.2015  (#5)
hatten ehzeit ein ähnliches Problem - Uns wurde vom Bürgermeister empfohlen, ein Schreiben aufzusetzen und ein Exemplar davon in der Gemeinde zu hinterlegen.

Grundbuchmäßig hätten wir da nichts machen müssen.

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
3.5.2015  (#6)
Der Bürgermeister ist ja kein Fachmann - den kanns du für nachteilige Folgen auch nicht haftbar machen. Empfehle die Profis

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  •  woo
4.5.2015  (#7)
Frag beim Vermesser, ob vereinfachtes Verfahren möglich ist.
Bitte ordentlich machen, sonst kommt es früher oder später zum Streit.

Kosten sollte nach meinem Verständnis sowieso der Nachbar übernehmen.

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