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Absturzsicherung - bei 60cm oder 100cm?

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2. - 4.2.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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In der OIB-Richtlinie steht

Alle im gewöhnlichen Gebrauch zugänglichen Stellen eines Bauwerkes mit einer Fallhöhe von 60 cm oder mehr, bei denen die Gefahr eines Absturzes besteht, jedenfalls aber ab einer Fallhöhe von 100 cm, sind mit einer Absturzsicherung mit Brust- und Mittelwehr oder mit einer anderen geeigneten Vorrichtung zu sichern. Eine Absturzsicherung ist nicht notwendig, wenn diese dem Verwendungszweck (z.B. bei Laderampen, Schwimmbecken) widerspricht.

was jetzt - 60cm oder 100cm?

  •  ap99
  •   Gold-Award
3.2.2019  (#1)
Siehe „erläuternde Bemerkungen“ OIB RL4

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2.2019  (#2)
Wenn ich das richtig interpretiere, muss im Haus (da ja Kinder und alte Leute dort wohnen können) schon ab 60cm eine Sicherung sein?

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
4.2.2019  (#3)

zitat..
mackica schrieb: Wenn ich das richtig interpretiere, muss im Haus (da ja Kinder und alte Leute dort wohnen können) schon ab 60cm eine Sicherung sein?


 
Ja, ab 60 cm muss eine Absturzsicherung wirksam sein, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder oder gebrechliche Personen Schaden nehmen können.
Es kommt immer auf die Situation der Absturzgefahr an.

Ab 100 cm ist sie verpflichtend.


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