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Abstand zum Nachbargrundstück

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  •  cargo
22.11. - 28.11.2007
6 Antworten 6
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Mein Eingang befindet sich seitlich vom Haus.

Von wo wird der Abstand zur Grundstücksgrenze gemessen, vom Haus oder von der Kante des Eingansbereichs (soll nur eine Stufe mit Vordach werden)?

  •  ekndeg
23.11.2007  (#1)
welches - bundesland?

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  •  nymano
23.11.2007  (#2)
der eingangsbereich - wird normalerweise nicht dazugezählt (sofern er nicht z.B. massiv aufgemauert ist) - ebensowenig wie der dachvorsprung. um ganz genau zu sein, glaube ich, dass vom MAUERWERK des hauses gemessen wird (d.h. eine eventuelle dämmung zählt auch nicht dazu) - aber vielleicht täusche ich mich da ;)

lg nymano.

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  •  ekndeg
23.11.2007  (#3)
@nymano - du hast recht/liegst völlig daneben..... dh.welches
bundesland? welche bauweise? welche Bauklasse? welche bebauungsbestimmungen?



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  •  cargo
26.11.2007  (#4)
Bundesland ist NÖ! - Holzriegelhaus, keine besonderen Bebauungsbestimmungen.

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  •  cargo
27.11.2007  (#5)
und - offene Bauweise - auf der anderen Seite grenzt die Garage ans Nachbargrundstück.

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  •  ekndeg
28.11.2007  (#6)
BO NÖ §52 (3)(4) seitlicher Bauwich!!! - http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=lrni&db=LRNI&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(8200/00):GZAHL

speziell gilt der § 52 abs.(3)(4)

(3) Im seitlichen oder hinteren Bauwich sind zulässig:
1. die in Abs. 1 Z. 1 bis 4 genannten Bauteile bis zur gesamten
Breite,
2. die in Abs. 1 Z. 5 bis 7 genannten Bauteile mit denselben
Beschränkungen,
3. Balkone, Erker, Sonnenblenden (starre Markisen), Schutzdächer,
Werbezeichen, Stiegenhäuser, Aufzugsanlagen, Veranden,
Wintergärten, Windfänge, Freitreppen und Terrassen
bis zu einer Gesamtlänge von höchstens einem Drittel der Gebäudelänge
ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m, und
bis zur Hälfte des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m.
(4) Unabhängig von Abs. 1 bis 3 und einer im Bebauungsplan
festgelegten Bebauungsdichte dürfen Wärmeschutzverkleidungen
bis 10 cm an vor dem 1. Jänner 1997 baubehördlich bewilligten
Gebäuden angebracht werden.


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