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Abstand Carport/Nebengebäude zu Strasse

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  •  MarvinMueller72
3.12.2009
2 Antworten 2
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Hallo!

Mein Carport mit Beton-Seitenmauer und das angrenzende Nebengebäude aus Sichtbeton sind laut Einreichplan 1,50 m von der angrenzenden öffentlichen Gemeindestraße weg. 1 Meter davon ist unser Grund, 0,5 Meter davon bereits Gemeindegrund.
Das ist auch so bewilligt worden.

Allerdings hat sich die Baufirma vermessen und der Abstand beträgt nun nur mehr 1,35 m.
Weiß jemand, ob es hier Normen gibt und die 1,5 Meter irgendwie ein Grenzwert sind (Bezirk Graz/Umgebund) oder ob das egal ist.

Habe der Baufirma ein Dokument gegeben, in dem Sie mir den Mangel unterschreiben sollen, falls es Probleme von der Gemeinde bei der Endkommission gibt. Allerdings wehrt sich diese, das zu unterschreiben.

Dazu kommt noch, dass die Linie im Einreichplan, von wo 1,50 bis zur Wand sind, eigentlich von der Grundstücksgrenze gedacht waren und die 0,5 Meter Gemeindegrund noch dazukommen hätten sollen (also 2 Meter weg von der Straße). Das hat die Baufirma aber übersehen und es geht aus dem Plan auch nicht wirklich hervor, ob das die Strasse ist oder die Grenze, die als schwarze Linie dargestellt sind. Die Grundstücksgrenzen sind am Einreichplan nämlich grün schraffiert eingezeichnet, nur auf der Straßenseite nicht, dort gibt es nur eine schwarze Linie. Und die Baufirma meinte, dass sei die Straße. Hat sich dann aber auch noch um 15 cm vermessen.

Danke für Eure Hilfe und Rat.

  •  creator
  •   Gold-Award
3.12.2009  (#1)
das eine ist die vorgehensweise gegenüber der firma und das andere die gegenüber der gemeinde.

der firma würde ich nix mehr zahlen und eine haftungserklärung für sämtliche folgeschäden abringen. zurückbehaltungsrecht, blabla - vki wär' ned schlecht. evtl. soll sie sich um alles kümmern.

gemeinde: frage, ob du schlafende hunde wecken willst. wenn dir die firma mit stempel die plangemäße errichtung bestätigt, ist fraglich, ob du als konsument das bemerken musst. ob das genehmigungsfähig als geringfügige planabweichung ist, müsstest du dort erfragen.

§§13 und 14 stmk. baugesetz bieten da rechtlich wenig aussicht auf erfolg:der mindestabstand muss mind. 2m betragen.

auch wenn's nicht alle so genau nehmen: 15cm sieht man halt bei 2m wohl schon...

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  •  MarvinMueller72
3.12.2009  (#2)
Habe mir den Paragraph 13 angeschaut. Dort steht aber:

"(13) Die Abs. 1 bis 12 gelten nicht für Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen".

Also gelten die 2m ja nur zwischen 2 Gebäuden oder Gebäude zum Nachbargrundstück. Bei mir ist es aber ein Nebengebäude zur öffentlichen Verkehrsstraße. Ob es da eine Vorschrift gibt?

Übrigens sind es ja bei nun nicht 2 Meter sondern nur 1,35 Abstand.

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