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Absicherung

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  •  saru
29.4. - 9.11.2013
21 Antworten 21
21
Hallo Community,

einen eigenen Punkt zur Absicherung/Versicherung habe ich im Forum nicht. Hoffe es passt soweit rein.

Welche Versicherung habt Ihr? Wie hoch? Wie oft?

Bauherrrenhaftpflichtversicherung: Ja, st auch in D Pflicht.

Bauleistungsversicherung? Keine Ahnung

Risikolebensversicherung? Nur Darlehenssumme? Nur Hauptverdiener? Oder auch Ehefrau? Und wenn ja in welcher Höhe?

Vielen Dank

  •  tororosso
29.4.2013  (#1)
absicherung - Bauherrenhaftpflicht: Sollte normalerweise in einer neuabgeschlossenen Eigenheimversicherung bzw. in der darin enthaltenen Rohbauversicherung inkludiert sein. Die Versicherungsprämien beginnen tollerweise dann erst mit der Fertigstellung bzw. nach 1 od. max 2 Jahren (abhängig vom Versicherer)

Bauleistungsvers.: sagt mir nix, dafür hab ich eine Rechtschutzversicherung

Risikovers.: empfehlenswerterweise auf beide Personen wenn beide Kreditnehmer sind. idealerweise die gesamte Kreditsumme oder zumindest soviel, dass man mit der Restsumme gut auskommt bzw. nicht viel überbleibt falls was passiert. Die Versicherungssumme würd ich dann splitten bzw. auf 2 Risikovers. aufteilen (bei 200.000 zb.: 100.000 auf Gesamtlaufzeit, 100.000 auf halbe Laufzeit da sich der Kredit ja verringert) Die Prämien richten sich immer nach dem Alter der vers. Personen. Es kann auch zu aufschlägen kommen falls man irgendwelche Erkrankungen hat.

lg TR

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Hallo tororosso, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  creator
  •   Gold-Award
29.4.2013  (#2)

zitat..
Welche Versicherung habt Ihr? Wie hoch? Wie oft?

was genau meinst du damit?

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  •  saru
29.4.2013  (#3)
@creator - Hallo,

bspw. bei der Risikolebensversicherung

Gesamtsumme 250t€, 150t€ Hauptverdiener und 100t€ für die Frau usw.

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  •  tororosso
29.4.2013  (#4)
wie gesagt. - ich empfehle es die ablebensversicherungen auf beide personen zu machen (immer auf gegenseitigkeit) und die summe auf zwei polizzen mit unterschiedlicher laufzeit aufzuteilen.
bei dir z.B.: € 130.000 auf die gesamtlaufzeit. € 120.000 auf die halbe laufzeit oder 2/3 laufzeit.

bei deiner variante wäre folgende gefahr:
mann stirbt. der frau bleiben im extremfall noch 100t€ kredit. die frau ist eventuell nur teilzeitbeschäftigt. dann tun 100t€ auch ordentlich weh ausser sie verdient ausgezeichnet gut.

vorteile:
- es sind immer beide versichert.
- wenn sich der kredit nach z.b. 15 jahren um die hälfte verringert fällt die kürzere versicherung automatisch weg und die prämienzahlung natürlich auch
- in der polizze wird der überlebende versicherte im fall des ablebens eingesetzt was wie ein testament anzusehen ist

die prämien sind, denk ich mir, beinahe nicht beachtenswert.
bei mir sind es ca. € 40,- für 200.000 absicherung mit 30 jahre laufzeit. bis dahin ist der kredit hoffentlich schon lang zurückbezahlt und falls was passiert hat der partner oder haben die kinder wenigstens eine tolle finanzielle absicherung.

achja es gibt mittlerweile auch risikoversicherungen, deren versicherungssumme sich nach wunsch jährlich reduziert. ich priorisiere aber die gleichbleibende. geschmackssache.

betrachte dies als meine persönliche meinung zu diesem thema

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  •  Felixdrey
10.5.2013  (#5)
Hallo zusammen,

bist du bezüglich einer Bauleistungsversicherung mittlerweile fündig geworden Saru?
Wir überlegen momentan auch über die Sinnhaftigkeit einer solchen Absicherung nach und haben uns erstmal online(http://www.vdd-bauleistungsversicherung.de/) erkundigt.
Hier ist allerdings ständig von ABN und ABU die Rede.
Kann mir jemand erklären was damit gemeint sein soll?

Schönes Wochende



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  •  saru
12.5.2013  (#6)
@felixdrey - Hi,

hab momentan nur die Bauherrenversicherung (ist ja Pflicht). Eine Bauleistungsversicherung schliessen wir nicht ab.
Würden uns noch gerne eine Risikolebensversicherung (mit abnehmender Summe parallel zur Finanzierungssumme) zulegen. Mit der Gewichtung verteilt auf die mich und meine Frau sind wir noch noch im klaren.

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  •  monty
13.10.2013  (#7)

zitat..
tororosso schrieb: bei deiner variante wäre folgende gefahr:
mann stirbt. der frau bleiben im extremfall noch 100t€ kredit. die frau ist eventuell nur teilzeitbeschäftigt. dann tun 100t€ auch ordentlich weh ausser sie verdient ausgezeichnet gut.


Also wenn der Mann Alleinverdiener ist, dann würde ich sogar den Kredit ein bisschen überversichern, sodass auch eine absicherung für die nahe Zukunft nach einem Unglück da ist, denn nach so einem Schicksalsschlag ist es nicht so einfach, mal eben einen Job zu starten, womöglich noch mit Kleinkindern.

falls jemand eine Risikolebensversicherung sucht, hier eine gute Vergleichsseite:
http://www.versicherung-online.net/Risikolebensversicherung-mit-einfachen-Gesundheitsfragen-735/

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  •  Mar-Hol
13.10.2013  (#8)
Ich empfehle:
Versicherungsnehmer Mann. Versicherte Person Frau. Min. die volle Kreditsumme.
Versicherungsnehmer Frau. Versicherte Person Mann. Min. die volle Kreditsumme.

Wer sparen will kann Partnertarife wählen.


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  •  HPPP
15.10.2013  (#9)
Die Hoehe der Ablebensversicherung wuerde ich nicht alleine auf die Hoehe der ausstehenden Kredite festlegen. Der noch offene Kredit mag zwar im Versicherungsfalle abgedeckt sein aber
man bedenke, dass Sterben auch teuer ist
- Begraebniskosten
- Anwalts- und Notarkosten
- Einverleibungsgebuehren
- Grunderwerbssteuer
- Grundbucheintragungsgebuehren
- vielleicht kommt wieder eine Erbschafts- oder Vermoegenssteuer
und wenn Kinder da sind:
- Pflichtanteilsansprueche sind abzudecken
- Betreuungskosten, die auf einen numehrigen Alleinverdiener bzw. Alleinerhalter zukommen werden
lg Harald



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  •  sir_rws
15.10.2013  (#10)
v.a. die Erb-/Pflichteile von Kindern (schlimmstenfalls bei dem Ex-Partner lebend) sollten immer durch eine Versicherung abgesichert sein da ansonsten die Zwangsveräußerung (und somit Wohnungsverlust der Hinterbliebenen) drohen kann.

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  •  Shelby
15.10.2013  (#11)
Das Risiko des Erb/Pflichtanteile der Kids kann man aber mit z.B. ggs Schenkung im Todesfall zu Gunsten des jeweiligen Partners ausschliessen. Wurde mir zumindest von einem RA gesagt und wir werden das auch so machen.

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  •  sir_rws
15.10.2013  (#12)
Klar kann man das auch machen - nur werden die wenigsten Häuslbauer während der Kredittilgungszeiten genügend auf der Seite haben um so eine Schenkung in passender Höhe vorbereiten zu können...

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  •  Benji
  •   Gold-Award
15.10.2013  (#13)
Erb-/Pflichteile von Kindern - mag mir das jemand (als juristischem Nackerpatzerl) näher erläutern?

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  •  Jepetto
15.10.2013  (#14)
@benji
Lies dir mal das durch:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792041.html

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  •  sir_rws
15.10.2013  (#15)
@Benji - Stirbt eine erwachsene Person so wird sein Vermögen aufgeteilt. Dazu gibt es eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen. Durch letzwillige Verfügungen o.ä. kann der Erblasser (=der welcher verstirbt) zumindest einen Teil seines Vermögens frei verfügbar an beliebige Personen oder Organisationen vermachen. Bestimmte nahestehende Personen müssen jedoch IMMER einen vordefinierten Teil am Erbe erhalten:

Ausgehen muss man von der gesetzlichen Erbfolge (es gibt keine letzwillige Verfügung). Dann steht der Ehefrau 1/3 und den Kindern gemeinsam 2/3 zu. Durch eine letzwillige Verfügung kann der Erblasser diese Anteile halbieren:

War der Verstorbene verheiratet so stehen der Witwe mind. 1/6 zu (wenn er mind. 1 Kind hatte) bzw. 1/2 wenn er kinderlos war. Den Kindern stehen insgesamt mind. 1/3 zu (wenn er verheiratet war) ansonsten ebenfalls 1/2. (Das ist jetzt alles stark vereinfacht da z.B. bei Kinderlosigkeit die Eltern etwas erben bzw. falls die Kinder bereits verstorben sind deren Kinder usw.).

Beispiel: Ehemann mit 1 Kind im gemeinsamen Haushalt und 1 Kind aus früherer Beziehung (bei dessen Mutter lebend) stirbt. Er hat per letzwilliger Verfügung seine Frau als Universalerbin eingesetzt. Somit stehen ihr 2/3 zu (von Vermögen, Haus, usw.) und den beiden Kindern gemeinsam 1/3. Die Universalerbin muss dabei die anderen Erben auszahlen (hier dem Kind aus der Vorbeziehung 1/6 - beim gemeinsamen ist sie eh die Vermögensverwalterin).

Und 1/6 eines Hauses samt Grund darunter ist eine schöne Stange Geld - welche dem Erben innerhalb von 4 Wochen (oder sinds sogar nur 14 Tage?) ausbezahlt werden muss.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
15.10.2013  (#16)
@sir_rws - Danke für die Erklärung, trifft aber auf mich großteils nicht zu, weil a) keine "fremdem" Kinder und b) nicht verheiratet.

Trotzdem interessiert mich der teil "beim gemeinsamen ist sie eh die Vermögensverwalterin"

"Sie" wäre an der Stelle meine Lebensgefährtin, mit der ich zwei Kinder und ein Haus habe (klingt jetzt irgendwie komisch, oder? emoji

Gilt das auch für nicht-verheiratete?

Mich verfolgt nämlich seit langem eine "urban legend", welche besagt, dass der Mann einer Lebensgemeinschaft stirbt, die gemeinsamen (jungen, in meinem Fall 6 und 8) Kinder den Pflichtteil erben, dieser aber "hinterlegt" werden muss, und die Partnerin das haus verkaufen muss, um den Pflichtteil hinterlegen zu können.

Kannst du dazu auch was sagen?

Danke! Michi


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Hallo Benji, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  gloitom
  •   Gold-Award
15.10.2013  (#17)

zitat..
Benji schrieb: "urban legend"


http://www.energiesparhaus.at/forum/32428_1#236756

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  •  Benji
  •   Gold-Award
15.10.2013  (#18)
Ja eh, aber wirklich schlauer bin ich immer noch nicht...


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  •  sir_rws
18.10.2013  (#19)
Lebensgefährten sind NICHT pflichtteilsberechtigt. D.h. stirbt einer von ihnen ohne letzwillige Verfügung so erben dessen Kinder alles - gibt es einen Universalerben (z.B. den überlebenden Partner) so müssen die Kinder 50% erben und dem Partner kann max. 50% vermacht werden.

Hat der Überlebende die volle Obsorge über die Kinder so wird in der Regel davon ausgegangen dass dieser den Erbanteil der Kinder ordnungsgemäß verwaltet und das wars. Was anderes ist es wenn jemand Bedenken bezüglich der ordnungsgemäßen Verwaltung des Kindervermögens anmeldet (auch der Erblasser kann verfügen dass der andere Elternteil nicht mit der Verwaltung betraut werden soll). Prinzipiell ist bei mj. Erben das Pflegschaftsgericht eingeschaltet.

§ 166 ABGB:
"Wird einem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und ein Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen, so ist der andere Elternteil mit der Verwaltung betraut. Sind beide Elternteile oder jener Elternteil, der mit der Obsorge allein betraut ist, ausgeschlossen, so hat das Gericht andere Personen mit der Verwaltung zu betrauen."

Im Regelfall kann also der Obsorgeberechtigte das Erbe alleine verwalten. Problematisch wird es wenn die Kinder Aufwändungen haben, welche nicht aus den laufenden Erträgen bestritten werden können (und der UH-pflichtige auch nicht dazu in der lage ist) - dann kann mit gerichtlicher (Einzel-) Genehmigung auch aufs Kapital zurückgegriffen werden (z.B. falls Kind teure Heilbehelfe o.ä. braucht).


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  •  Benji
  •   Gold-Award
18.10.2013  (#20)
@sir_rws - Danke! Das heisst also, es ist wirklich nur eine "urban legend", und nix dran?


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  •  sir_rws
18.10.2013  (#21)
Kann man so nicht sagen - bei Einzelfällen kann das Pflegschaftsgericht sehr wohl genau dieses verfügen. Ich empfehle bei Immobilienbesitz immer den Abschluss einer LV in Höhe der Pflichtteile zugunsten des Universalerbens - dann kann dieser mit dem Geld die Pflichterben auszahlen und es muss nix zwangsveräuasert werden.

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