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Ablebensversicherung

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  •  Turboschnecke
9.2.2022
6 Antworten | 3 Autoren 6
6
Wertes Forum,

folgendes Problem:

Für die Absicherung eines Kredites wird eine Ablebensversicherung benötigt.

Folgende Konstellation:

Sie = Eigentümerin des Grundstücks
Beide = Bauherren des Gebäudes Beide = Sollten Kreditnehmer sein (Sie dzt. Karenz
Ablebensversicherung zur Kreditsicherung für IHN durchaus günstig möglich,
für SIE schwierig und sehr teuer, da Diabetikern.

Lösung????

Bitte um Ideen.

Danke!!!

TS


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#1)

zitat..
Turboschnecke schrieb: Für die Absicherung eines Kredites wird eine Ablebensversicherung benötigt.

Ist das eine Voraussetzung für die Kreditvergabe und wenn ja, müssen beide eine Versicherung abschließen?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#2)

zitat..
Turboschnecke schrieb: SIE schwierig und sehr teuer, da Diabetikern.

Gibt es schon eine Zusage einer Versicherung? Auf jeden Fall wird es eine sehr genaue Überprüfung der Gesundheitsfragen mit allen aktuellen Befundungen geben.
Ich fürchte jedoch fast, dass eine Unversicherbarkeit vorliegt.


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  •  Turboschnecke
9.2.2022  (#3)

zitat..
speeeedcat schrieb: teuer, da Diabetikern.

Gibt es schon eine Zusage einer Versicherung?

Nun, ja und nein, Betrag von EUR 500/Jahr für Sie anfänglich müsste noch bestätigt werden, dann würde Versicherung abgeschlossen sein.

Was gibt es sonst noch für Lösungen?

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  •  Turboschnecke
9.2.2022  (#4)
Es sollte keiner von uns beiden beim Ableben des anderen den Kredit weiterzahlen müssen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#5)
500 Euro Prämie für wieviel Ablebenssumme?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.2.2022  (#6)

zitat..
Turboschnecke schrieb: Was gibt es sonst noch für Lösungen?

Wenn es das gemeinsame Vorhaben gibt, im Ablebensfall des jeweils anderen versicherungsseitig eine Restschuldabdeckung zu erwirken, dann gibt es hier keine andere Lösung. 

Ein wichtiges anderes Thema im Ablebensfall speziell bei eurer Konstellation: nachdem sie Eigentümerin ist, tritt in ihrem Ablebensfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft und diese regelt den Nachlass (auch das gemeinsam bebaute Grundstück) auch je nachdem ob ihr verheiratet seid oder nicht. Das hat für deine erbrechtliche Stellung natürlich wichtige Implikationen.


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