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Ablebensversicherung

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  •  klaus3000
5.7.2021 1
1
Wie unter https://www.energiesparhaus.at/forum-kredit-nur-auf-mich-oder-beide/64399 beschrieben plane ich einen Kredit nur auf meinen Namen abzuschließen. Für den Fall der Fälle möchte ich auch eine Ablebensversicherung (von der Bank nicht gefordert, nur empfohlen).

Verstehe ich das richtig, dass der "Fristenverzicht" nur Selbstmord betrifft (nicht geplant)? Die livv.at wäre sehr günstig hat aber keinen Fristenverzicht - darum müsste ich auf den Fristenverzicht verzichten.

Im Thread https://www.energiesparhaus.at/forum-epu-pfandbestellungsurkunde/10703_1#67918 fand ich diese Aussage:

zitat..
creator schrieb: bitte bei ablebensversicherungen immer 2 versicherungsnehmer wählen, die sich entweder gegenseitig oder eben nur 1 risiko versichern, aber beide als versicherungsnehmer im vertrag stehen. hat den nebeneffekt, dass keine erbschaftssteuer (so lange es sie noch gibt)anfällt - und die kann gerade bei unverheirateten paaren enorm zuschlagen!
also bei den bezugsberechtigten NIE "gesetzliche erben" oder ähnlichen schwachsinn schreiben! wer das drinhat, sollte mal überlegen,den vertrag anzupassen und den berater zu wechseln.[ref]klaus3000:64399#64399[/ref]

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das verstanden habe. Geht es da nur darum, nicht "gesetzliche Erben" zu schreiben sondern direkt die Person, damit keine Erbschaftssteuer anfällt?

Oder geht es da auch darum, dass immer beide Partner deren Ableben versichern sollen, also in meinem Fall auch meine Frau eine Ablebensversicherung machen soll (oder ich auf das Ableben meiner Frau)? Im letzteren Fall, ist es da sinnvoller 2 getrennte Ablebensversicherungen zu machen oder eine Partnerversicherung?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#1)

zitat..
klaus3000 schrieb: damit keine Erbschaftssteuer anfällt?

in Österreich wurde die Erbschaftssteuer mit August 2008 abgeschafft. Lediglich die Erbschaft von Immobilien unterliegt der Grunderwerbsteuer (mit den bekannten Staffelzinssätzen).

zitat..
klaus3000 schrieb: Oder geht es da auch darum, dass immer beide Partner deren Ableben versichern sollen, also in meinem Fall auch meine Frau eine Ablebensversicherung machen soll (oder ich auf das Ableben meiner Frau)? Im letzteren Fall, ist es da sinnvoller 2 getrennte Ablebensversicherungen zu machen oder eine Partnerversicherung?

oftmals schließen Partner eine Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit (= Partnerversicherung) ab. Da wird die Versicherungssumme ausbezahlt, sobald einer der Versicherten ablebt. Auch bei den Summenverläufen (konstant, fallend, annuitätisch, etc.) und den Beitragsarten gibt es unterschiedliche Varianten.

Partnerversicherung wird vermutlich günstiger sein, da das Risiko für die Versicherung (= Zahlung) geteilt wird. Wenn beide ableben sollten, zahlt die Versicherung bei der Partnervariante trotzdem nur einmal aus. Wenn jeder eine eigene Risikoversicherung hat, dann muss sie zweimal auszahlen.

zitat..
klaus3000 schrieb: Verstehe ich das richtig, dass der "Fristenverzicht" nur Selbstmord betrifft (nicht geplant)?

ja

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