« Baurecht  |

Ablebensverischerung Abtrittserklärung [T]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Makra
  •   Silber-Award
  •  [T]
  •  [Tirol]
7.5. - 8.5.2014
5 Antworten 5
5
Wir haben nun endlich unsere Risikoablebensversicherung abgeschlossen und die Bank hat uns nun einen Wisch zur "Abtretung von Rechten aus Versicherungsverträgen" geschickt. Haben das auch damals mit unserem Bankberater mündlich so ausgemacht.

Kann man sowas bedenkenlos unterschreiben oder muss man da auf irgendetwas achten?

  •  sir_rws
7.5.2014  (#1)
unterschreiben.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.5.2014  (#2)
yes!

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
7.5.2014  (#3)
Kannst unterschreiben.
Die Kosten für die Abtretung/Verpfändung bezüglich der Unanfechtbarkeitsklausel hat er euch auch gesagt, nehm ich an, oder?

Das ist das einzige, was mir zu "auf irgend ewas achten" einfällt

1


  •  djtom2002
8.5.2014  (#4)
Ich würde mich hier gerne mit einer Frage anhängen.

Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zw. einer Ablebensversicherung und einer Kreditrestschuldversicherung ist. Beides wird immer im Zusammenhang mit Krediten angesprochen. Ist es nur die fallende Prämie analog zur Kreditschuld?

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo djtom2002, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  rk515
  •   Gold-Award
8.5.2014  (#5)
Bei der Kreditrestschuldversicherung verringert sich die Versicherungssumme analog zum aushaftenden Kreditsaldo jährlich. Endet auch mit det Kompletttilgung des Kredites.

Bei der "Standardablebensverischerung" hast du eine Vereinbarte Versicherungssumme, welche auf die gesamte Laufzeit ausgemacht ist. zum Beispiel 200k auf 20 Jahre.

Also, Variable Laufzeit und Variable Versicherungssumme vs. Fixe Laufzeit und Fixe Versicherungssumme.

Auch in den Kosten ist ein Unterschied.
KRS-Versicherung sind günstiger.



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kellerersatzräume im Erdgeschoss (130m²)