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Abgerutschte Erde vom Nachbar [OÖ]

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  •  zoechi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
21.7. - 24.10.2022
6 Antworten | 6 Autoren 6
6
Wir haben ein steiles Grundstück in OÖ.
Oberhalb wurde ein neues Haus gebaut.

Es ist während der Bauzeit und danach, während der Gartengestaltung, laufend Erde heruntergekullert (durchwegs Material das von woanders herbeigeschafft wurde).

(Ich mähe den Grund 2x im Jahr gleichzeitig mit dem der Landwirt vom Grund unterhalb und dieser nimmt es mit, ansonsten ist der Grund ungenutzt.)

Die heruntergekullerte Erde und Steine waren etwas ärgerlich, aber die paar Steine wegräumen fiel für mich unter Nachbarschaftshilfe und bis zum nächsten Jahr ist das Gras wieder über die Erde gewachsen.

Zuletzt hat der Nachbar die Böschung and der Grundgrenze so hergerichtet, dass es für ihn pflegeleichter wird (Rindenmulch und so).
Dabei hat er das Niveau weiter geändert, so dass auf meiner Seite der Grundgrenze jetzt noch fast 1m Gefälle dazu kommt, dafür ist es auf seiner Seite jetzt entsprechend flacher.
Das habe ich beanstandet und es wurde zumindest das gröbste entfernt.

Eigentlich hätte ich naiverweise damit gerechnet, dass, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, er sich darum kümmert dass die Mißstände behoben werden, anstatt noch was draufzulegen.

Insgesamt ist es jedoch mittlerweile so viel, dass das vorher schon mühsam zu mähende Gelände, jetzt die oberen ca 3m mit dem Motormäher nicht mehr zu schaffen sind.

Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit den ursprünglichen Geländeverlauf festzustellen, nachdem Gras darüber gewachsen ist.

Vom Anblick kann man sehen, dass da ein Knick im Geländeverlauf ist, aber das ist doch sehr vage.

Ich frage mich auch und welche Möglichkeiten ich habe unter diesen Voraussetzungen, die Wiederherstellung zu fordern?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

  •  Fl0rian
21.7.2022  (#1)
na dich hätte wohl jeder gerne als Nachbarn, mich ein Nachbar schon angezeigt als ich meinen Zaun durch ne Hecke ersetzt habe und 20cm Wall angeschüttet hatte in welchen meine Hecke gepflanz wurde (auf meinem GRUND !!!) damit das Flächenwasser der Nachbarn, die ne Straße nicht wie laut Bewilligung entwässern, welche nochdazu auf meine Seite hängt, meinen Grund nicht mehr 30cm unter Wasser setzt :) und du räumst ihm die Steine weg.... (vl war das schon dein erster Fehler,.. )

zitat..
zoechi schrieb: so dass auf meiner Seite der Grundgrenze jetzt noch fast 1m Gefälle dazu kommt, dafür ist es auf seiner Seite jetzt entsprechend flacher.
Das habe ich beanstandet und es wurde zumindest das gröbste entfernt.


damit ich das richtig verstehe der Nachbar hat auf deinem Grund eine Geländeveränderung durchgeführt, damit es bis zu seiner Grundstücksgrenze eben oder ebener ist?! 

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das richtig verstehe sind die nächsten Schritte klar.

Grundstück vermessen lassen falls die Grenzsteine mitversetzt wurden (durchaus üblich)
alles was eine Geländeveränderung über xx cm überschreitet ist der Baubehörde mitzuteilen oder sogar Bewilligungspflichtig. 
dann wird der Nachbar nen Brief bekommen mit aufforderung zum Rückbau, entweder von dir oder von der Gemeinde. Dann wird er ne Stützmauer errichten und dir noch ein paar Euro Schadensersatz überweisen, da er eine Geländeveränderung auf fremdem Grund ohne Erlaubnis durchgeführt hat.

Das ist schon ne wilde Story! 

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  •  Bembel
23.10.2022  (#2)

zitat..
Fl0rian schrieb:

alles was eine Geländeveränderung über xx cm überschreitet ist der Baubehörde mitzuteilen oder sogar Bewilligungspflichtig. 


In Oberösterreich sind Anpassungen der Geländehöhe bis 1,50 Meter bewilligungs- und anzeigefrei. Aber natürlich nur auf dem eigenen Grund. Die Böschung vom Nachbargrundstück auf deiner Seite der Grenze musst du nicht hinnehmen.

Wenn der Nachbar das bewusst gemacht hat, ist das schon ein starkes Stück. Wir haben mit unserer Stützmauer sogar noch einen kleinen Abstand zur Grundgrenze eingehalten, damit da bloss nicht irgendwann mal jemand kommt und feststellt, dass die Mauer ein paar Zentimeter über die Gundgrenze ragt.

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
24.10.2022  (#3)
Auf der Grenze sind 0mm Änderung erlaubt, die Grenze ist die Grenze

will er höher werden das er weniger Gefälle hat muss er auf seiner Seite eine Stützmauer errichten oder andere Lösungen realisieren, die Böschung zum Nachbarn verlegen geht absolut garnicht

nach so einer Aktion keine Ahnung wie gesprächsbereit der Nachbar ist, das wieder richtig stellen wird den Nachbarn richtig Geld kosten, das riecht komplett nach Anwalt den es wohl brauchen wird

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.10.2022  (#4)

zitat..
zoechi schrieb: Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit den ursprünglichen Geländeverlauf festzustellen, nachdem Gras darüber gewachsen ist.

Lässt sich alles feststellen, da ja die Höhen seines Projekts erfasst sind. Sonst könnte ja wer auf die Idee kommen, jedes Jahr 1 Meter aufzuschütten. ("ist ja eh unter der Grenze von 1,50m").


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  •  bluefox
24.10.2022  (#5)
Es gibt auch digitale Geländemodelle / Oberflächenmodelle, die auf Basis von Laserscannings erstellt wurden. Daraus lässt sich auch der ursprüngliche Geländeverlauf ableiten.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
24.10.2022  (#6)
Jeder Grenzpunkt ist im Kataster inkl. Höhe erfasst. Eine standardmäßige Vermessung kann dir genau aufzeigen wieviel cm hier zuviel sind.

@zoechi was hat sich mittlerweile getan?

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