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§ 71

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  •  Gast Tunsch
28.7. - 25.10.2007
3 Antworten 3
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Hallo! Wir haben vor ein Haus zu kaufen. Die Bank hat alles genau geprüft und meinte nachher das sie den Baubescheid brauchen da es nach § 71 Bauordnung bewilligt ist. Habe mich im Internet etwas schlau gemacht und gelesen, dass es sich um eine Bewilligung mit jederzeitigen Widerruf handelt. Der Mann von der Bank meinte, dass es in Wien mehr als genug Objekte gibt die nach diesem § bewilligt werden und er müsse die Begründung lesen. Nachdem er den Bescheid hatte, gab er sein OK dazu. Ich habe mir den Bescheid auch durch gelesen und bin jetzt ganz verunsichert, es steht nämlich drinnen "jederzeit mögliches Verlangen der Behörde die Baulichkeit abzutragen". Jetzt ist halt unsere Angst, dass es in ein paar Jahren heißt, dass wir das Haus abtragen müssen. Auf der anderen Seite hätte die Bank ja wohl schlecht Ja gesagt wenn dies der Fall wäre, oder? Ich wäre für eine Antwort sehr Dankbar!!!

  •  RobRob
25.10.2007  (#1)
in wien - ist meines Wissens nach erst ein einziges Mal ein Abbruchbescheid exekutiert worden und das war noch ein Rohbau der Widmungswidrig hochgezogen war.

Bei §71 wird es nur dann brenzlig, wenn da ne Autobahn durchgehen soll und deswegen der Grund enteignet wird.....
Die Begründung wäre also auf jeden fall wichtig, dann kann ich sagen, wie brenzlig es werden kann. (mailadresse anbei)

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  •  RobRob
25.10.2007  (#2)
ich meinte - mailadresse bei ip-info

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  •  creator
25.10.2007  (#3)
und selbst dann wird seit gut 10 - jahren marktgerecht entschädigt... war bis zur eu nicht so, da konnte man auch mit einem bettel abgefunden werden...

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