« Baurecht  |

2 Kleingartenhäuser verbinden? Brandwand?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  PPEON
2.2.2024 1
1


_aktuell/2024020291724.jpg
Hallo,
mein Mann und ich haben 2 nebeneinander liegende Kleingartenparzellen in NÖ gekauft. Wir haben je eine Baubewilligung für aneinander gekuppelte Kleingartenhäuser. Im Mai 2023 fingen wir mit dem Bau an (Ziegelmassiv 25 cm). 
Während des Baus hatten wir die Idee, die 2 Häuser horizontal zu teilen, d.h. das EG und das OG sind 2 getrennte Wohneinheiten und haben getrennte Eingänge. So haben wir vorerst keine Trennwände geschaffen.
Nun hat sich die Baupolizei angekündigt, um den Baufortschritt zu begutachten.

Meine Fragen:
zivilrechtlich kann man dem Nachbarn ein Baurecht erlassen, oder durch eine ideelle Trennung einen Teil des Hauses überlassen, aber baurechtlich?

Wenn ich ein Geschoss über 2 Grundstücke erstrecke, habe ich dann die max. Bebauungsfläche von 37 qm überschritten, obwohl auf 2 Grundstücken?
(Zur Illustration siehe Bild)
Die Wohn-/Nutzfläche wäre ja gleich.

Darf die Trennwand dabei fallen?

Wenn nein, reicht eine feuerhemmende Konstruktion aus entsprechenden Gipskartonplatten an der Grundstücksgrenze (GSG), um der Erfordernis von EI 30 zu entsprechen?
Danke für eure Unterstützung im Voraus!

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
2.2.2024  (#1)
Bin zwar kein Baurechtsspezialist, schon gar nicht für Wien, aber trotzdem paar grundsätzlich Dinge die ich mir so denke:

- Du hast eine Baugenehmigung und willst aber etwas ganz anderes machen. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das durchgeht (abgesehen davon, dass dein Vorhaben mMn sowieso nicht genehmigungsfähig ist).
- Ich glaube nicht, dass eine (neue) Wohneinheit über zwei Grundstücke gehen darf.
- Soweit ich weiß, gelten für KGH strenge Grundflächen-Regeln, du willst sie jetzt aber verdoppeln. Kann mir nicht vorstellen, dass das durchgeht.
- Muss man solch gekuppelte Häuser nicht so bauen, dass man eines wegreißen könnte und das zweite müsste trotzdem stehen bleiben (vereinfacht ausgedrückt)? Geht das bei euch? Brandschutz?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Ergänzungsabgabe nach § 70 Feststellungsbescheid