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§18 Bgld Baugesetz!?

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  •  Fabi157
22.4.2008 0
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Hallo zusammen!

Wir müssen bei unserem Einreichen auf der Gemeinde den §18 ansuchen! Leider kenn ich mich nur sehr wenig mit solchen Dingen aus! Der Bgm hat uns gesagt das der Einreichplan 14 Tage auf der Gemeinde aufliegen muß! Wenn wir gleich danach die Bauverhandlung haben und sie uns die baubewilligung erteilen können wir dann gleich loslegen oder sind da noch andere Fristen einzuhalten???

mfg Fabi157


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