Hallo,   
  kurze Frage es gibt ja unter $18 (1a) NÖ Bauordnung gewisse Ausnahmen die ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren (selber Plan zeichnen, keine Statik usw...) erlauben.     
Darunter fällt man zB bei einer baulichen Anlage <=10m2 und <=3m Höhe - siehe auch Screenshot.   
Jetzt Frage ich mich stand da nicht früher Gebäude?   
Und heißt das eigentlich dass die Ausnahme für ein Saunahaus (<=10m2 und <= 3m) zB nicht gilt oder?   
Wäre halt super wenn man die Saunahaus pläne einreichen kann weil ein Plan von einem Baumeister ist halt sehr teuer für so ein kleines Ding.    
1 Gartenhaus mit 10m2 habe ich schon am Grundstück also damit kann ich bei dem Saunahaus leider nicht mehr argumentieren. 
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