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§12 NÖBO: Grundabtretung [NÖ]

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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.12. - 17.12.2016
3 Antworten 3
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=Zwangsenteignung + Kosten???
Guten Morgen,
zu meinem dritten und wichtigsten Problem nach der Bauberatung.
Wir haben unser Grundstück 01/2016 gekauft. Der vorherige Besitzer (muss um 2012 gekauft haben) hatte dieses vermessen lassen. Vermessung lag/ liegt beim Bauamt auf und erfolgte vor Straßenbau.
Um 2014 wurde die Straße neu asphaltiert (Sackgasse).
Bei meinem Nachbarn wurde vor kurzem eine Grenzverhandlung gemacht. Dabei stellte sich heraus, das die neu asphaltierte Straße zu 60cm auf meinem Grundstück verläuft.
Beim Kauf habe ich nicht darauf geachtet, aber auf der Vermessung war noch ein Zaunsteher eingezeichnet, der jetzt nicht mehr existent ist. --> wurde im Zuge der Straßenarbeiten inkl. Sockel entfernt.
Das habe ich zur Bauberatung angesprochen. Da kam nur labidar zurück, dass dann eine Abtretung gemacht werden muss. Darauf hin habe ich mich beim Vermesser erkundigt. Der meinte, dass ich das Grundstück gratis abgeben darf und als Krönung auch noch die Kosten für eine weitere Vermessung plus Teilung/ Eintragung zu tragen habe.

Hab mal die NÖBO durchforstet. Fragen:
muss die Gemeinde die Abtretung nicht im Vorfeld bekannt geben und dann auch für eine Eintragung sorgen?
"Die Baubehörde hat dem Eigentümer mit Bescheid die Grundabtretung aufzutragen." (§12 (1))
Falls sie das gemacht hat, muss sie mich den Schriftwechsel einsehen lassen?
Kann ich den Verkäufer jetzt rechtlich für die Eintragung haftbar machen? Der hat mir immerhin 14m² verkauft, die zu dem Zeitpunkt schon Straße waren?

Und Einfluss auf den Einreichplan hat es ja auch, ich möchte das Ganze so schnell wie möglich geklärt haben. Im Moment habe ich nur um einen Gesprächstermin beim Bürgermeister gebeten und nach einer Woche noch keine Rückmeldung.

  •  P****
  •   Bronze-Award
16.12.2016  (#1)
Einsicht in den Bauakt nehmen.
Ist das Grundstück im Grenzkataster?
Für die Lage der neuen Straße muss es ja auch einen Plan geben.
Die Gemeinde darf auf fremden Grund, ohne Kenntnis des Eigentümers, keine Straße errichten.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.12.2016  (#2)

zitat..
alpenzell schrieb: muss die Gemeinde die Abtretung nicht im Vorfeld bekannt geben und dann auch für eine Eintragung sorgen?

NEIN. Die Grundabtretung wird durch verschiedene Umstände ausgelöst, wie z.B. die Veränderung der Grundstücksgrenzen, ein Antrag auf Baubewilligung usw. D.h. Du setzt eine bestimmte Aktion und als Folge davon schreibt die Gemeinde eine Grundabtretung vor. So stehts im gesetz. Was soll die Gemeinde da im Vorfeld bekanntgeben?
Im gesetz steht auch: Die grundbücherliche Durchführung ist von dem zur Grundabtretung verpflichteten Eigentümer zu veranlassen.

zitat..
alpenzell schrieb: Falls sie das gemacht hat, muss sie mich den Schriftwechsel einsehen lassen?

In den Bauakt von deinem eigenen Grundstück muss sie dich natürlich schauen lassen.

zitat..
alpenzell schrieb: Kann ich den Verkäufer jetzt rechtlich für die Eintragung haftbar machen? Der hat mir immerhin 14m² verkauft, die zu dem Zeitpunkt schon Straße waren

Ich sags jetzt etwas provokant: da hättest halt ein bisschen genauer schauen müssen, was du da wo kaufst.

1
  •  alpenzell
  •   Silber-Award
17.12.2016  (#3)
@karl10: wie immer danke
ist natürlich nicht gerade das, was ich hören wollte.

zitat..
Karl10 schrieb: Die Grundabtretung wird durch verschiedene Umstände ausgelöst, wie z.B. die Veränderung der Grundstücksgrenzen, ein Antrag auf Baubewilligung usw. D.h. Du setzt eine bestimmte Aktion und als Folge davon schreibt die Gemeinde eine Grundabtretung vor.


Die Gemeinde hat ja aber auf dem vermessenen Grundstück ihre Straße verbreitert als sie asphaltiert hat und was soll dann §12(1) bedeuten, wenn da steht

zitat..
alpenzell schrieb: "Die Baubehörde hat dem Eigentümer mit Bescheid die Grundabtretung aufzutragen."


ich habe verstanden dass das vorher geschehen muss. So wie du das schreibst, darf die Gemeinde machen was sie will, und wenns auffällt wird halt abgetreten...

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