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§ 11 NÖ BO 2014 Bauplatz - Anbindung >von anderen Grundstücken umgeben [NÖ]

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  •  Matthias16
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.1. - 9.1.2024 1
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Hi liebe Forengemeinde.

Kurz zu mir:
Mein Name ist Matthias und ich habe seit gut einem Jahr mit meiner Partnerin eine "Jungfamilie" gegründet.
Wir haben das Glück in einem Eigenheim in NÖ leben zu dürfen.

Nun zur Thematik:
Das Grundstück besteht aus zwei Parzellen, wovon jeweils ein Teil Grünland und ein Teil Bauland ist.
Aktuell wohnen wir in einem Haus (BW-2WE), das jedoch sehr alt ist und den aktuellen Energiestandards kaum entspricht.
Zudem wird der Platz, aufgrund der Aufteilung bei einem 2.Kind kritisch.


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Es besteht die Idee dass wir am daneben liegenden Grundstück (Bebauungsdichte 0.00, offene Bauklasse, straßenseitig 7m, Hangseitig 5m - es ist ein leichtes Hanggrundstück) bauen wollen - wir haben derzeit aber nur eine sehr grobe Planung vorgenommen und es besteht schon jetzt eine sehr wesentliche Problematik:

- Da beide Parzellen im Eigentum sind, kam natürlich zuerst der Gedanke das unbebaute Grundstück mittels eines Servituts ("Fahr- und Leitungsrecht") über das bereits bebaute Grundstück und die Einfahrt (blauer Pfeil; Brücke über Bach) an die öffentliche Fläche / Straße anzubinden.
Nun habe ich aber gelesen, dass man sich selbst kein Servitut ausstellen darf, weil es ja eine "Dienstbarkeit an einer fremden Sache" ist.
- Leider ist das unbebaute Grundstück zudem nicht über eine Brücke (Bach) direkt an die Straße anzubinden, da dazwischen lauter kleinere Grundstücke (teils kaum genützte "Abstellflächen"/Parkplätze) der Nachbarn der gegenüberliegenden Straßenseite liegen.

Nun wollte ich Euch fragen, welche Optionen wir hätten?
Folgende wären uns bisher eingefallen:
- Einen der Nachbarn bitten das entsprechende Kleingrundstück zu verkaufen? (ich denke das wird eher schwierig)
- Servitut dennoch "über Umwege" (welche gesetzeskonformen Möglichkeiten gäbe es) auszustellen?
- Grundstücke wieder vereinen und dann hat man auf einem Grundstück quasi zwei Einfamilienhäuser? (das alte würde nach Fertigstellung vmtl. eh beizeiten weichen..)
- ...?

Wir wären für Eure Hilfe sehr dankbar!
Glg und schönen Abend,
Matthias

  •  malli
9.1.2024  (#1)
Hallo,

Servitut kannst du eintragen, wenn ein gewisser Teil einer anderen Person als dir gehört.
Sonst bleibt dir wohl wirklich nur die Zusammenlegung.

Lg

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