Als Nachweis des Passivhaus- Standards
ist die Berechnung mit dem Programm
Passivhaus- Projektierungs- Paket (PHPP)
des Passivhaus- Institutes in Darmstadt
durchzuführen. Die normale
Energiekennzahl- Berechnung (nach OIB)
ist dafür nicht geeignet! Die Gründe:
Andere Bezugsgröße
Als Bezugsgröße für die
Energiekennzahl wird die beheizte
Bruttogeschoßfläche herangezogen, die
ca. um den Faktor 1,4 größer ist als
die Wohnnutzfläche, welche im Programm
PHPP relevant ist.
Andere innere
Gewinne
Die inneren
Gewinne werden ca. doppelt so hoch
angesetzt wie beim PHPP.
15
ist nicht gleich 15
Aus diesen Punkten folgt, dass die
Obergrenze des Heizwärmedarfs von 15 kWh
pro m² Wohnnutzfläche und
Jahr, die der
"Passivhaus-Papst" Dr.
Wolfgang Feist vom Passivhaus-Institut in
Darmstadt schon vor über 10 Jahren
festgelegt hat, beim Berechnungsverfahren
nach OIB einer Energiekennzahl von 7 -8
kWh pro m² Bruttogeschoßfläche und
Jahr entspricht!
Daraus ist erkennbar, dass die
üblicherweise festgelegte Obergrenze für das
Passivhaus von 15 kWh pro m²
Bruttogeschoßfläche und Jahr - wie z.B. in
Oberösterreich für die Passivhaus-Förderung -
viel zu hoch angesetzt ist. Häuser, die knapp an
dieser Obergrenze liegen, sind sicher neben der
Lüftungsanlage mit einem herkömmlichen
Heizsystem auszustatten.
Heizlast vs. Energiekennzahl
Für die Entscheidung, ob auf den Einbau eines
herkömmlichen Heizsystems verzichtet werden
kann, ist ohnehin nicht die Energiekennzahl,
sondern die Heizlast Ausschlag gebend. Die Praxis
hat gezeigt, dass die Abdeckung einer Heizlast
von mehr als 10 W pro m² Wohnnutzfläche
komfortabel nicht mehr allein über die
Lüftungsanlage erfolgen kann (bei
Lüftungskompaktgeräten mit eingebauter
Luft-Wärmpumpe liegt die Obergrenze bei ca. 7 W
pro m² Wohnnutzfläche).
Kein Passivhaus ohne Nachweis
Im Programm PHPP werden im Gegensatz zur ÖNORM
B8135 bei der Berechnung der Gebäudeheizlast
neben den Wärmeverlusten auch die solaren und
inneren Wärmegewinne in einem adäquaten Maß
berücksichtigt. Es wird eine einfache
Bilanzierung der Wärmeverluste und -gewinne für
zwei unterschiedliche Wetterlagen durchgeführt,
und zwar für einen sehr kalten, jedoch sonnigen
Wintertag und für einen etwas moderateren
kalten, aber trüben Tag ohne nennenswerte
Solarstrahlung. Es kann in der Berechnung für
einen erhöhten Komfortanspruch auch eine
mittlere Raumtemperatur von mehr als 20°C (z.B.
22°C) eingegeben werden.
Das PHPP enthält überdies ein Berechnungstool,
mit dem ermittelt werden kann, ob in einem
einzelnen Raum eine kritische Heizlastsituation
auftreten kann und daher eine gesonderte
Wärmezufuhr in Erwägung gezogen werden muss.
Wer kann eine Berechnung nach PHPP
durchführen? Viele Aussteller von Energieausweisen
können auch eine Passivhausberechnungn nach PHPP
durchführen. Solche Unternehmen können Sie z.B.
auf www.energieausweis.at
finden.