Schönen Tag...
Da ich bei meiner Suche nichts gefunden habe, frage ich mal hier.
Ich werde in den nächsten Monaten mein privates mico Netz in Betrieb nehmen.
Das öffentliche Netz ist nur noch am Notstromeingang meines manuellen Netzumschalter angeschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt geht meine Anlage in den voll autarken Betrieb und der Netzparallel-Betrieb, sowie die Einspeisung wird beendet.
Meine Frage....
Muss das dem Netzbetreiber gemeldet werden?
Lg
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In einem Forum wird über den Umbau und die Einspeisung von Stromanlagen diskutiert. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein Netzbetreiber informiert werden muss, wenn Umbauten abgeschlossen sind und dass die Einspeisung sowie der Netzparallelbetrieb meldpflichtig sind. Ein Teilnehmer fragt sich, ob eine vorherige Ankündigung der Einspeisung erforderlich ist. Es gibt unterschiedliche Ansichten bezüglich der Verwendung von Batteriespeichern: Einige betonen die Notwendigkeit, unabhängig von bestehenden Anbietern zu werden, während andere skeptisch sind, ob dies finanziell sinnvoll ist. Ein Teilnehmer plant eine umfangreiche PV-Anlage und die Nutzung von Elektroautos, betont aber, dass die Motivation oft auch aus Unzufriedenheit mit bestehenden Regelungen resultiert. Die Kapazität der geplanten Speichersysteme wird diskutiert, wobei einer vorschlägt, Überschüsse weiterhin einzuspeisen. Insgesamt zeigt die Diskussion ein großes Interesse an der Selbstversorgung und verschiedenen Ansätzen, um die Abhängigkeit von Energielieferanten zu verringern.
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