Hallo,
ich brauche mal eure rechtliche/technische Einschätzung zu einem Problem mit meiner Wärmepumpe (Viessmann ) und der Kostenfrage.
- Anlage: Viessmann Wärmepumpe Vitocall 222-A OHNE externen Bufferspeicher, WP ist ca. 5 Jahre alt (somit außerhalb der regulären Gewährleistung) - auch keine erweiterte Garantie, da ich keinen Knebelwartungsvertrag unterschrieben habe.
- Einstellung: Die WP WP [Wärmepumpe] ist aktuell so eingestellt, dass sie ausschließlich Warmwasser (WW) aufbereiten soll.
- Das Problem: Bei der Warmwasserbereitung wird ungewollt im Abstand 1-2 Wochen zusätzlich die Fußbodenheizung (FBH) mitgeheizt.
- Bisheriger Reparaturversuch: Vor genau einem Jahr wurde bereits das Umschaltventil getauscht. Dieser Tausch hat den Fehler allerdings nicht behoben.
Der aktuelle Vorschlag vom Viessmann-Kundendienst: Der Kundendienst sschlägt nun 2 Möglichkeiten vor, um den Fehler zu beheben:
Einbau eines externen Umschaltventils (Durchführung durch Installateur).
Austausch des kompletten Hydroblocks (Durchführung durch Viessmann).
Die Streitfrage (Kosten): Der Kundendienst ist der Ansicht, dass ich als Kunde die Kosten für den Einbau des externen Ventils bzw. den Austausch des Hydroblocks komplett selbst tragen muss, da keine Gewährleistung mehr besteht.
Ich sehe das aus zwei Gründen sehr kritisch:
Fehlgeschlagene Reparatur: Vor einem Jahr wurde das Umschaltventil schon einmal auf meine Kosten getauscht, ohne dass der Fehler behoben wurde. Es wurde damals also offensichtlich eine Fehldiagnose gestellt.
Konstruktionsfehler? Wenn nun ein externer Umbau oder ein ganzer Hydroblock-Tausch im Raum steht, klingt das für mich eher nach einem bekannten, tieferliegenden Serienproblem oder Konstruktionsfehler der Anlage und weniger nach Verschleiß.
Meine Fragen an euch:
- Hatte jemand schon mal diesen Fehler bei einer Viessmann Vitocal Wärmepumpe (dass trotz WW WW [Warmwasser]-Modus die FBH FBH [Fußbodenheizung] heiß wird) - wie wurde das Problem gelöst?
- Wie schätzt ihr die Kulanzchancen ein, besonders weil der erste Reparaturversuch vor einem Jahr erfolglos war?
- Gewährleistung gibt’s ja keine, aber kann ich mir hier z.B. auf Schadenersatz bzgl. Konstruktionsfehler berufen?
Ich befürchte es wird schwierig zu beweisen, dass es sich um einen Konstruktionsfehler etc. handelt und ohne Sachverständigen und Anwalt wird sich Viessmann nicht bewegen. Es wird halt versucht die Ursache zu verschweigen. Daher habe ich nun sachlich ein paar Fragen und technische Erklärungen zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten beim Kundendienst eingefordert und warte auf Rückmeldung.
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In der Diskussion über die Probleme mit Wärmepumpen (WP) berichten mehrere Nutzer von Schwierigkeiten, wie Kältemittelleckagen und unzureichender Techniker-Service. Die Probleme führte oft zu erheblichen Kosten für Reparaturen, weshalb einige Teilnehmer die Preise für Dienstleistungen als überhöht empfinden und eine Vergleichbarkeit mit Autowerkstätten als nicht gerechtfertigt ansehen. Es wird die Notwendigkeit einer höheren Gewährleistung diskutiert, während die Wartungspraktiken in der Branche hinterfragt werden.
Einige Teilnehmer äußern den Verdacht, dass die WP-Industrie in Europa unter Preisdruck aus Asien leiden könnte, was zu einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit führen könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übereinstimmung zwischen Qualität und Preis oft nicht gegeben ist.
Zusätzlich wird die Frage aufgeworfen, ob der vorgeschlagene Einbau eines externen Umschaltventils bei bestehenden WP-Problemen angemessen ist oder ob dies lediglich eine Alibi-Maßnahme darstellt. Der allgemeine Tenor ist, dass mehr Transparenz und faire Preisgestaltung gefordert werden, um bessere Lösungen für Kunden zu erzielen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert.
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