Hallo. Gibt hier einge Threads hab aber nicht wirklich was gefunden.
Hier mal die Fakten aus der NÖ Bauordnung:
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben (§ 17) > Gebäude bis 10 m² / 3 m im Bauland
Gebäude Definition:
§ 4Begriffsbestimmungen 15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;
Aber wie werden die 10m² bemessen?
Innenfläche? Außenmaße? Wenn Außenmaße mit oder ohne Dachüberstände?
Edit: noch gefunden:
8.
die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m bei Wohngebäuden pro Wohnung mit zugeordneter Gartenfläche auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs;
Wiederum
§ 4Begriffsbestimmungen 30.
überbaute Fläche: die durch die oberirdischen Teile des Bauwerks überdeckte Fläche des Baugrundstücks einschließlich untergeordneter Bauteile (z. B. Vordächer)
Ok..also Flachdachmachen wenn man die 10m² komplett ausnützen will.
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Die Diskussion behandelt die Möglichkeiten des Bauens von Gartenhäusern und Gewächshäusern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für überbaute Flächen. Es wird diskutiert, dass eine Fläche von maximal 10 m² durch ein Flachdach oder Pultdach optimal genutzt werden kann. Die Teilnehmer argumentieren, dass ein Pultdach möglicherweise schneller herzustellen sei, jedoch Einbußen bei der Gesamthöhe mit sich bringen könnte. Zudem wird auf die Rolle eines Entscheidungsmitglieds bei der Auswahl des Dachs hingewiesen.
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