Schönen Abend euch allen,
im Zuge der Einreichung unseres Eigenheims haben wir die PV-Anlage gleich in das Bewilligungsverfahren mitaufgenommen. Haben dann den Bescheid erhalten, Haus gebaut und sind jetzt fertig. Nachdem wir jetzt die Fertigstellungsanzeige beantragt haben wurde uns nur eine Teilfertigstellung ausgestellt weil die PV Anlage nicht bewilligt wurde. Endlich hatten wir Zeit, uns die Auflagen zur PV Anlage anzusehen:
Nachdem wir diese Auflagen durchgegangen sind habe ich mir das Burgenländische Baugesetz angesehen und habe das gefunden:
Hätten eine Anlage mit 14,7KWp geplant, auf einem Satteldach mit 15grad Dachneigung. Nachdem ich die Auflagen der Gemeinde nicht erfüllen will und kann wie z.Bsp. die Montage durch eine Fachfirma usw. werden wir wahrscheinlich das Projekt lassen da dies die Kosten hierfür unseren Rahmen sprengen würde. Finden, dass die geforderten Auflagen teilweise eine "Frechheit" sind , da die Montage ja jeder selbst durchführen kann und lt. Burgenländischem Baugesetz keiner Bewilligung im Sinne einer Baubewilligung unterliegen.
Wie seht ihr das?
LG
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In der Diskussion wird die Genehmigungsanforderung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Österreich behandelt, insbesondere in Bezug auf Bewilligungen bei Anlagen bis 20 kWp. Es wird festgestellt, dass die Anforderungen je nach Bundesland variieren und in manchen Gemeinden abweichende Regelungen existieren. Die Teilnehmer diskutieren die Notwendigkeit von Elektrikerabnahmen, die Rolle der Bauordnung und die Interpretation von Vorschriften. Zudem wird die Bedeutung von Fachunternehmen für die Installation und Abnahme hervorgehoben, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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