Liebes Forum,
um von der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit zu werden muss man ja 2 Dinge beibringen. Einmal die Meldung des Hauptwohnsitzes an der neuen Immobilie und dann zweitens einen Nachweis der Aufgabe der bisherigen Wohnrechte.
Nun wurde ich von unserer Bankberaterin darauf hingewiesen, dass ich mich vorab bzgl. des Nachweis schlau machen sollte.
Wir leben seit ein paar Jahren in der Immobilie eines sehr nahen Familienmitgliedes. Schriftliche Dokumente gibt es keine, kein Mietvertrag, noch sonst irgendwas. Alles wurde quasi mündlich besprochen und lief die letzten Jahre ausgezeichnet. Wir übernehmen nur die entstandenen Betriebskosten.
Nun stellt sich die Frage wie man beim Gericht den Nachweis der Aufgabe der bisherigen Wohnrechte nachweist.
Laut GGG-Richtline $ 25a - temporäre Befreiung Geschäftszahl 20224-0.306.825 (PDF-Dokument auf Justiz.gv.at)
Es wird unter B.2.1 (11) "... Der Nachweis der Aufgabe der bisherigen Wohnrechte ist entweder durch eine Bestätigung des bisherigen Quartiergebers zu erbringen, oder durch ..."
Weiters wird unter B.2.1 (12) geschrieben: "... Eine Selbsterklärung ist in der Regel auch kein Nachweis (Ausnahme: Rz 13), im Fall einer Vermietung ist daher die
Vorlage des Mietvertrags oder zumindest eine Bestätigung des Mieters zu fordern. ..."
Daher geh ich davon aus, dass ich mit dem Familienmitglied einfach einen Erklärung aufsetzen kann, wo die Aufgabe des bisherigen Wohnrechtes bestätigt wird.
Hatte jemand schonmal diesen Fall oder hat Inputs zur Vorgehensweise? Gibt es evtl. eine Vorlage für diese Erklärung des "Quartiergebers"?
Beste Grüße
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In der Diskussion wird erörtert, dass keine schriftlichen Mietverträge bestehen und die Wohnsituation mündlich geregelt ist. Es besteht Unsicherheit bezüglich der Abmeldung des Hauptwohnsitzes sowie der Notwendigkeit von Nachweisen für eine Gebührenerlassanfrage im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie. Die Teilnehmer betonen unterschiedliche Sichtweisen der Grundbuchsgerichte und empfehlen, einen Treuhänder oder Kaufvertragserrichter zur Klärung der Voraussetzungen zu konsultieren. Es wird auf die Bedeutung von Fristen und Nachweisen hinsichtlich eines dringenden Wohnbedarfs hingewiesen. Der Austausch zeigt eine Vielzahl praktischer Überlegungen aus der Immobilienpraxis.
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