Servus zusammen, wir haben vor ein Baugrundstück von ca. 1 ha zu kaufen, eine Parzelle davon ist ca. 2626m² groß und darauf befindet sich ein altes Haus, teilweise eingestürzt und auch mit 49m² als Gebäude ausgewiesen. Der Rest der 2626 ist verbuschte Fläche. Das Haus hat eine Hausnummer und war (ist) an die Energie- und Kommunikationsversorgung angeschlossen. Der Rest von 1 ha ist Freiland.
Beim ersten Gespräch hat der Bürgermeister gesagt, dass er nicht möchte, dass dort gebaut wird. Wir haben das noch nicht schriftlich, warten aber darauf.
Meine Frage an die Mitglieder, an die Experten: Kann der Bürgermeister das so entscheiden/festlegen, unter dem Aspekt, dass es einen Teil des Hauses gibt, das Haus und das Straßenschild noch am Haus hängen.
Eine weitere Frage wäre, die Gesamtfläche des Hauses aus den 70er Jahren war ca. 160 m², sind auch im Kataster ausgewiesen, jedoch ein Teil jetzt als verbuschte Fläche. Kann man diese Fläche verdoppeln?
Danke für die Antworten - Andre
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Die Diskussion umfasst rechtliche und praktische Aspekte bezüglich eines Bauvorhabens auf ungewidmetem Grundstück. Teilnehmer äußern Bedenken hinsichtlich der mangelnden Widmung und der möglicherweise hohen Kosten für die Gemeinde bei Instandhaltung von Infrastruktur. Es wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit dem Bürgermeister zu suchen, um dessen Beweggründe zu klären. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Raumordnungsbestimmungen, werden angesprochen, ebenso der Status als landwirtschaftliches Grundstück. Einige Mitglieder zeigen sich skeptisch gegenüber den Erfolgsaussichten eines Bauantrags, insbesondere ohne eine bestehende landwirtschaftliche Nutzung.
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