Die Diskussion befasst sich mit Rückzahlungsmodalitäten von Wohnbauförderungen. Es wird gefragt, ob es sich um rückzahlbare Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt. Ein Teilnehmer erläutert, dass Zuschüsse, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, jedoch bei einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren in voller Höhe zurückzuzahlen sind. Eine telefonische Rücksprache mit der Förderstelle bestätigte, dass die Rückzahlungsberechnung auf der Gesamtsumme basierend auf der Restlaufzeit erfolgt. Es wird angemerkt, dass die Richtlinien in der Vergangenheit variieren konnten.
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