Zusammenfassung: Höhe Einfriedung | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
« Baurecht  |

Höhe Einfriedung (Zusammenfassung)

Gesamte Original-Diskussion anzeigen
   
  •  Berko
29.2. - 3.4.2024
Zusammenfassung aus 9 Antworten von 8 Autoren
Hallo.
Unser Einreichplan wird gerade angefertigt und wir brauchen mal dringen euren Rat was die Höhe der Einfriedung (NÖ, Bez. KO) betrifft.
Unser Grundstück grenzt an einer Seite direkt an eine stark befahrene Straße, daher möchten wir hier an der Grundstücksgrenze eine begrünte Mauer als Schallschutz, mit einer Höhe von 2m errichten. Ich habe hier im Forum schon einiges dazu gefunden und mein aktueller Wissensstand ist folgender: Lt. NÖ-Bauordnung darf die Höhe der Einfriedung max. 1,50m betragen. Alles was höher ist, muss von der Gemeinde bewilligt werden. Die Höhe wird immer vom Bezugsniveau gemessen. In unserem Fall ist es das gewachsene Erdreich.

Wir hatten auch schon ein Gespräch mit dem Bgm. wegen dem Thema und lt. ihm darf die Höhe der Einfriedung (Material egal) 1,50m nicht überschreiten. Alles was höher werden soll, wird auch nicht bewilligt. Sämtliche Argumente bzgl. Schallschutz, Sichtschutz, Kinder etc. prallten schlichtweg ab.

Jetzt frage ich mich, ob es für uns noch irgendeine Möglichkeit gibt, trotzdem irgendwie eine 2m Mauer errichten zu können. Lt. unserem Planer hat hier der Bgm. das letzte Wort -wenn der ablehnt, heißt es Game Over.
Ich frage mich auch deshalb, weil in sehr vielen Orten bei sehr vielen Häusern, die an die Hauptstraße angrenzen, höhere Zäune oder Mauern zu sehen sind. Warum das hier einfach nicht möglich sein soll, sehe ich nicht ganz ein.

Vielen Dank vorab!

In der Diskussion wird die Problematik rund um Bauprojekte, Lärmschutz und Genehmigungen erörtert. Verschiedene Teilnehmer äußern ihre Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Richtlinien und der Vorgehensweise bei Anträgen für Gebäude wie Schuppen oder Mauern. Dabei werden sowohl soziale Aspekte als auch persönliche Erfahrungen angesprochen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den lokalen Bebauungsplan zu studieren, um mögliche Genehmigungen und Einschränkungen zu verstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass kommunale Bestimmungen zur Einfriedungshöhe existieren können, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.

Bitte helfen Sie uns mit einem kurzen Klick: Ich finde diese Zusammenfassung
  

Gesamte Original-Diskussion anzeigen

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde maschinell generiert. Original anzeigen