Wie sieht es mit Besteuerung bei komplexeren Einkommenssituationen aus?
Hintergrund: Ich habe einen Angestelltenjob und nebenbei ein kleines Handelsgewerbe (mit UID und USt).
Neben dem EFH haben wir eine kleines Nebengebäude errichtet, dass als Betriebsstätte dient.
Circa 30% bzw je nach Aufwand fließen Baurechnungen und Stromrechnungen ( Nebengebäude ist auch mit
WP WP [Wärmepumpe] beheizt) in die Buchhaltung.
Wenn ich jetzt eine PV am Haus installiere, dann reduzieren sich meine Stromkosten, somit auch der Anteil den ich über die Firma absetzen kann.
Natürlich bekommt man die PV gefördert, aber eigentlich möchte ich die auch als Investitionsgut auf X Jahre zu 30% abschreiben. Weiß jemand ob das für die Finanz koscher ist?
Nur weil es sich rechtlich ok anhört, muss es ja nicht sein. Sonst lasse ich die Finger von PV.
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In der Diskussion wird das Thema der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV) für Freelancer und EPU angesprochen. Ein Teilnehmer beschreibt, dass Einnahmen aus der Einspeisung bis zu 30 kWp nicht versteuert werden müssen, jedoch auch keine Abschreibungen (AfA) geltend gemacht werden können. Ein Steuerberater sei hinzugezogen worden, aber die Informationen hätten sich als unzureichend erwiesen. Weitere Teilnehmer verweisen auf einen Steuerleitfaden der Branchenvereinigung, der zusätzliche Klarheit bieten könnte. Letztlich bleibt die steuerliche Situation für einige uneindeutig und es besteht Unsicherheit über die tatsächlichen steuerlichen Möglichkeiten.
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