Da wir gerade die Diskussion hatten wollte ich hier mal nachfragen ob das folgende klappt?
Normalerweise erhält man ja bei der Anmeldung vom BKW keine Zählpunktnummer für die Einspeisung. Was würde denn nun passieren wenn man zb bei der Ömag einfach die Zählpunktnummer vom Bezug angibt? Es handelt sich ja um einen Zweirichtungszähler und somit sollte die Einspeisung gezählt werden?
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Der Diskussionsverlauf befasst sich mit den Herausforderungen und Möglichkeiten der Einspeisung von Strom aus Kleinsterzeugungsanlagen, insbesondere Balkonkraftwerken, in das öffentliche Netz. Die Teilnehmer diskutieren verschiedene Netzbetreiber und deren Anforderungen zur Erlangung eines Einspeisezählpunkts. Es wird aufgezeigt, dass einige Netzbetreiber eigene Regelungen haben, die von den allgemeinen Vorgaben abweichen können. Zudem wird die Notwendigkeit eines Prüfprotokolls und möglicher Kosten angesprochen. Des Weiteren diskutieren die Teilnehmer über erfolgversprechende Strategien, um Vergütungen für eingespeisten Strom zu erhalten und die unterschiedlichen Erfahrungen mit den Netzbetreibern.
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