Hallo,
das Objekt leigt in NÖ.
Im Zuge der Kontrolle das Bauobjektes wurde festgestellt das abweichend zum Einreichplan, das Objekt nicht ganz 1m länger geworden ist.
Da ja irgendwann eine Fertigstellung notwendig ist würde mich die korrekte Vorgehensweise bzgl. Planänderung interssieren.
Wird ein geänderter Plan dann im Zuge der Fertigstellung nachgereicht.
Oder soll vorher mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden, und der geänderte Plan übermittelt werden, mit der Bitte um weiter korrekte vorgehensweise?
Zu wissen sollte auch noch sein das es sich um Grünland mit erhaltenswertem Gebäude handelt.
Besten Dank für Eure Meinung im Voraus.
Gesamten Text anzeigen
Im Diskussionsverlauf wird ein Bauprojekt thematisiert, das in einer Abweichung von einem Einreichplan gebaut wurde. Es wird die Frage aufgeworfen, wie eine solche Abweichung um fast einen Meter möglich war. Teilnehmer äußern, dass bei der Umsetzung technische Gegebenheiten berücksichtigt wurden, jedoch kein Kontakt zur Gemeinde stattgefunden hat. Es wird vorgeschlagen, die Abweichung der Gemeinde zu melden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Einige Teilnehmer berichten von ähnlichen Erfahrungen, heben aber die Wichtigkeit hervor, Bewilligungen einzuhalten, da sonst zukünftige rechtliche Probleme drohen könnten.
Gesamte Original-Diskussion anzeigen