Hallo,
Lese ich das richtig wenn ich Mitte des Jahres den Anbieter wechsle, wieder volle 2.900kWh gefördert bekomme?
Ursprung:
https://durchblicker.at/artikel/blog/2022/strompreisbremse#Umzug
Weiters, die Strompreisbremse gilt ab 01.12.22. Hier hatten noch viele einen Tarif unter 10cent. Zählt der Dezember dann schon zu den 2.900 oder berechnet sich das erst wenn auch die Förderung greift, also einem Tarif über 10cent?
Danke für eure Antworten.
lgL
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In der Diskussion wurde klargestellt, dass beim Wechsel des Stromanbieters keine nicht verbrauchten Kilowattstunden (kWh) übernommen werden können. Jeder Nutzer hat einen festen jährlichen Anspruch auf 2900 kWh, die auf das Abrechnungsjahr angerechnet werden. Bei einem Wechsel können nicht verbrauchte kWh aus dem vorherigen Vertrag nicht in den neuen Vertrag übertragen werden. Außerdem wurde besprochen, dass bei Änderungen in den Abrechnungsmodalitäten eine aliquote Berechnung der gesamten Verbrauchszahlen erfolgt, was die Aufteilung der Stromkosten betrifft. Unklarheiten über die Anwendung der Strompreisbremse und die Abrechnungsmethoden wurden ebenfalls erörtert.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert.
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