Zusammenfassung: Überwachungskamera, Ausparkhilfe mit Sicht auf öffentlichen Bereich | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Überwachungskamera, Ausparkhilfe mit Sicht auf öffentlichen Bereich (Zusammenfassung)

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
29.11.2022 - 23.12.2023
Zusammenfassung aus 40 Antworten von 16 Autoren
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Hallo Baugmeinde,

ich habe in meiner Garagenbucht zwei Pi-Cameras mit Wasserdichten Gehäuse eingeputzt. Diese sitzen in einer Dose im VWS und es ist nur die Linse sichtbar (Durchmesser ca 3cm Kunstoffabdeckung, schwarz).  Unsere Garagenausfahrt kreuzt einen Gehsteig und eine Straße, hier auch die Hauptstraße und Hauptverkehrsweg der Schüler und Pendler vom Zug.

Um beim Ausparken eine bessere Sicht auf den Fussverkehr zu haben hängt neben der Tür ein Tablet mit beiden Outputs der Kameras als Splitscreen. Zurzeit wird die Info nur auf dem Pi für die Garage (Türöffner, Funk, Schranke, Kameras) gespeichert und die Livedaten dem Bildschirm zur Verfügung gestellt. In Zukunft möchte ich alle Daten zur Hausüberwachung auf meinem NAS speichern und aus Platzgründen alle 72h löschen (Kamera Gegensprechanlage, Terrasse, Dachterrasse, Garage). Aktiviert werden die Kameras per Befehl oder Bewegungsmelder.


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Soviel zum Aufbau. Am Montag bekam ich einen gut gemeinten Brief der Gemeinde, dass sich Nachbarn über die Kamera beschwert haben (kein Bescheid, keine Anzeige). Diese seien laut DSGVO nicht zulässig. Ich habe diese zu entfernen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt darf ich ein Sicherheitssystem nur durch zertifizierte Firmen errichten und betreiben lasse, da diese die Daten nur mit einem Grund (Beschädigung, Einbruch, Polizei) auswerten dürfen. Ich als Privater darf gar nicht zu den Daten kommen bzw. schon gar nicht auswerten. Meine Argumentation mit erhöhtem Gefahrenbereich wurde nicht akzeptiert. 

Gibt es eine Ausnahmeregelung für schwer ersichtliche Aus\Einfahrten?

Meine Gegensprechanlage hat auch eine Kamera, die fast ausschließlich auf den öffentlichen Raum zeigt. Die kann auch im Bedarfsfall auf An geschalten werden. Sind dann Gegensprechanlagen mit Kamera eigentlich auch nicht erlaubt?

In einer Diskussion über die rechtlichen Aspekte von Videoüberwachung durch Privatpersonen äußern mehrere Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit der Gemeinde und der Datenschutzbehörde. Die Teilnehmer erörtern, ob eine Überwachung erlaubt ist, wenn sie angrenzende Grundstücke erfasst, und welches rechtliche Vorgehen sinnvoll ist. Die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung und die Erfassung von Daten werden ebenfalls angesprochen. Personen berichten von persönlichen Erfahrungen mit Beschwerden und deren Handhabung durch die Behörden. Ein einheitliches Fazit existiert nicht, da die Meinungen über die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit solcher Maßnahmen variieren.

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