Zusammenfassung: Wird die Aufschließung Rückerstattet, falls man nicht baut? | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Wird die Aufschließung Rückerstattet, falls man nicht baut? (Zusammenfassung aus 12 Antworten von 6 Autoren)

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  •  mrpoe
16.3. - 5.4.2022
12 Antworten von 6 Autoren
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Hallo,

möchte in NÖ bauen, habe hierzu schon ein Grundstück mit Bauzwang gekauft. Nun, das ist noch nicht aufgeschlossen und laut der Gemeinde (Mail-Verkehr), wird im Falle, dass man nicht bauen sollte die Aufschließungsabgabe auch rückerstattet. Also falls die Gemeinde das Grundstück eben zurück kauft.

Habt ihr eine Ahnung ob das wirklich der Fall ist? Kann man darauf vertrauen? Ist das irgendwo in der Bauordnung verankert? 

Danke schonmal :)

PS: Hoffe, dass das Forum das richtige ist. 

Diskutiert wurde, dass beim Kauf eines nicht erschlossenen Baugrunds eine einmalige, nicht rückforderbare Aufschließungsgebühr fällig wird, die den Grundstückswert erhöht. Der Kaufvertrag enthält ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde (§§ 1068 ff ABGB): Kommt der Bau nicht bis zwei Jahre nach Vertragsschluss in Gang, ist er nicht fünf Jahre nach Baubeginn fertig oder bezieht der Käufer nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz, kann die Gemeinde zum ursprünglichen Kaufpreis plus Verbesserungswert zurückkaufen. Eine ausdrückliche Rückzahlung der Aufschließungsgebühr ist im Vertrag nicht geregelt; empfohlen wird eine juristische Prüfung.


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