Liebe Forumsmitglieder!
Wir wohnen in einem Haus mit Servitutsweg auf unserem Grundstück. Neben dem Weg ist gleich ein Graben, wodurch die Straßenrandsteine betoniert werden mussten mit einer kleinen Mauer, damit nichts abrutschen.
Bei uns in der Gemeinde ist es Usus, dass die Mistkübel an die öffentliche Straße müssen, damit sie abgeholt werden. Auch beim Biomüll steht das am Infozettel. Unsere Nachbarin bringt ihn aber nicht raus, sondern lässt ihn in ihrem Carport stehen. Der Landwirt, der den Biomüll abholt (mit Traktor) fährt immer rein und holt ihn bei ihr aus dem Carport raus. Nun rutschen bei uns wieder die Randsteine, obwohl sie erst vor einem Jahr repariert wurden. Es ist schon wieder ein Spielraum von 5 cm! Müssen wir das dulden? Leider reagiert sie auf unsere Bitte, den Biomüll doch wie alle andere Müllkübel an die Straße zu stellen nicht. Ihr Argument: Das passt mir nicht. Er fährt ja eh rein!
Wir sind in der Steiermark zuhause! Sie hat das Geh- und Wegerecht.
Ich wäre euch sehr dankbar für Hilfe!
Und kann mir eigentlich wer sagen, ob eigentlich nur wir als Besitzer Pflichten haben oder die Servitutsbenützer auch?
Danke und alles Liebe!
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In der Diskussion geht es um die Instandhaltungsfragen eines gemeinsam genutzten Weges, der von mehreren Parteien genutzt wird. Es wird angemerkt, dass die Nutzer anteilig an den Kosten beteiligt werden sollten, es sei denn, vertragliche Regelungen widersprechen dem. Ein Teilnehmer hat Bedenken, dass er die gesamten Kosten alleine tragen müsse. Die Teilnehmer weisen darauf hin, dass ein Blick in das Grundbuch und bestehende Verträge sinnvoll wäre, da unklare Vereinbarungen zu Streitigkeiten führen können. Zudem wird über mögliche Schuldfragen bezüglich Wegeschäden diskutiert. Eine Einigung mit einer Nachbarin scheint in Aussicht zu stehen.
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