Leider ergeben sich bei mir weiterhin viele offene Fragen...Kann mir bitte jemand erklären, wie es sein kann, dass das Landesverwaltungsgericht entscheidet, dass ein Wohnhaus bewohnt und Zimmer an Gäste vermietet werden dürfen, obwohl ein aktueller, positiver Baubescheid fehlt und Brandschutzmängel vorliegen?? Die Vorgeschichte: Eine Wohnhaus-Aufstockung in Tirol wird in den 1970er Jahren unter Auflage: Herstellung einer Feuermauer genehmigt. Direkt angebaut ist ein Wirtschaftsgebäude Holzbau, sowie ein weiteres Wohnhaus. Die Auflage Feuermauer wir nicht umgesetzt, ein Dachvorsprung wird gebaut, dieser überragt die Feuermauer/Grundgrenze und das Holzgebäude. 50 Jahre später, wird durch den neuen Eigentümer eine Generalsanierung gestartet, dabei wird der komplette Dachstuhl erneuert. Weil es keine Bauanzeige und keine Baubewilligung gab, wird der neue einfach wieder so gemacht wie der alte war. Trotz Anzeige der angebauten Nachbarn wird die Bauführung nicht eingestellt. Zusätzlich wird noch die Brandwand=Hausmauer mit brennbarem Dämmstoff gedämmt. Einzug und Vermietung findet statt. Den Aufforderungen ein nachträgliches Bauansuchen einzubringen, wird nicht nachgekommen. Durch Anwaltschreiben wird von der Baubehörde ein Eingreifen...ein Bescheid zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erzwungen. Der Nachbar beruft dagegen (wahrscheinlich gegen die Nutzungsuntersagung), der Bescheid wird aufgehoben. Ein nachträgliches Bauansuchen mit Brandschutzmaßnahmen (Feuermauer und Entfernung Ungeeignetes Dämmmaterial) fehlt seit 2 Jahren. Bewohnung darf stattfinden?? Wie denn das? Was ist denn da passiert im heiligen Land Tirol??
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In der Diskussion äußern die Teilnehmer Bedenken bezüglich eines Bauvorhabens, das sicherheitsrelevante Mängel aufweist, insbesondere im Bereich des Brandschutzes und der Grenzüberbauung. Es wird auf Schwierigkeiten hingewiesen, Informationen von der Gemeinde und der Behörde zu erhalten, und die Notwendigkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine korrekte Handhabung des Verfahrens zu gewährleisten. Teilnehmer diskutieren, wie zivilrechtliche und baurechtliche Verfahren interagieren und welche Schritte unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es wird betont, dass die Angelegenheit komplex ist und weiterer Klärung bedarf.
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