Hallo zusammen,
ich hoffe hier etwas KnowHow für unsere Situation zu erhalten.
Entsprechend meines Threads zum Baustrom im Elektrotechnik-Bereich,
kämpfen wir derzeit ziemlich um unseren Baustart Anfang November.
Ausgangslage:
Wir haben Ende Jänner ein relativ frisch umgewidmetes Grundstück vom Vorbesitzer (Landwirt) unter Beitritt der Gemeinde gekauft.
Nebenschauplatz:
Das Grundstück hat 5 Jährigen Bauzwang sowie ein Rückkaufsrecht durch die Gemeinde zu 80% des Preises.
Beides lt. Notar unausweichlich und für uns grundsätzlich auch okay um Spekulationen zu verhindern. Die Frist für die 5 Jahre beginnt laut Kaufvertrag mit dem Datum der Unterzeichnung.
Die Gemeinde hat damals darauf hingewiesen, dass ein Baubeginn aber erst ab Frühjahr 2022 möglich sein wird, da es so lange dauern wird bis die Infrastrukur (Kanäle, Wasser, Straßengrundbau und Strom) errichtet sein wird.
Wir haben auch ein Schreiben erhalten, dass mit Mai begonnen wird Kanäle, Wasser und Straße zu errichten und ab Herbst dann Strom, LWL an der Reihe sind.
Anfangs war das für uns kein Thema, da wir erst mit der Planung, Angeboten etc. gestarten haben. Nun sind wir aber zielstrebig durch gekommen und haben Ende August eingereicht.
Es hat sich nun ergeben, dass uns die beauftragte Baufirma noch Anfang November an die Reihe nehmen könnte, was aus familären Gründen optimal für uns wäre.
Die Tiefbaufirma hat zwar auch Anfang Juni begonnen, die Arbeiten ziehen sich leider relativ zäh dahin und pausieren auch immer wieder für Wochen.
Aber das zumindest diese erste Bauphase bis Ende Oktober fertig sein werden hätten wir uns doch erhofft und deswegen würden wir das Stromthema auch anderweitig lösen.
Die konkrete Frage:
Gibt es eine Frist welche die Gemeinde hier für die Herstellung der Infrastruktur einhalten muss?
Auch die Argumentation, das die 5 Jahre Bauzwang sofort mit Kaufvertrag starten, im gleichen Zug aber auf einen Baustart erst in einem Jahr hingewiesen wird, schwierig.
Vielen dank für eure Infos zu diesem Thema im Voraus
